Politische Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen
Sigrid (Diskussion | Beiträge) |
Sigrid (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
− | :*Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden. | + | :*Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer [[Telekommunikationseinrichtung]] werden. |
− | :*Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein. | + | :*Einsatz starker [[Verschlüsselungstechniken]] (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von [[Anonymisierungsdiensten]] muß weiterhin unbeschränkt möglich sein. |
:*Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. | :*Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. | ||
Zeile 50: | Zeile 50: | ||
:*Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren. | :*Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren. | ||
:*Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt. | :*Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt. | ||
− | :*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern. | + | :*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas [[Datenschutz]] im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern. |
Version vom 17. Dezember 2005, 16:01 Uhr
Was will man nicht?
Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)
Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05
Was will man unbedingt?
Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:
1. Genaue Regelung der Datenverwendung
- Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.
- Wer darf was in welchen Fällen?
- Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
- Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
- Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?
- Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.
2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation
- Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
- Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
- Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.
3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe
- Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
- Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
- Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
- Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.