Politische Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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:*Zusätzlich ist die Bestellung einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann Ombudsperson] zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.  
 
:*Zusätzlich ist die Bestellung einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann Ombudsperson] zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.  
 
:*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas [http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz Datenschutz] im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.
 
:*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas [http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz Datenschutz] im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.
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==Forderungen der politischen Parteien==
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In einem Antrag an den deutschen Bundestag [http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600237.pdf Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen] (Drucksache 16/237, 14.12.05) fordern die [http://www.gruene.de GRÜNEN], daß die Bundesregierung
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*in europäischen Verhandlungen eine ablehnende Haltung zu einer Mindestspeicherfrist als Verhandlungsgrundlage wählt,
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*sich gegen die Einführung der europaweiten Speicherung der "Nutzerspuren" (TK-Verbindungsdaten, die Autorin) einsetzt,
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*Unternehmen keine Kosten für "bürokratische Maßnahmen" auferlegt.

Version vom 20. Dezember 2005, 19:52 Uhr

Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)

Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Thilo Weichert, vom 14.12.05.


Forderungen im Detail

Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:


1. Genaue Regelung der Datenverwendung

Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.
  • Wer darf was in welchen Fällen?
  • Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
  • Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
  • Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?


Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.



2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation

  • Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
  • Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
  • Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.



3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe

  • Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
  • Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
  • Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
  • Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.


Forderungen der politischen Parteien

In einem Antrag an den deutschen Bundestag Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen (Drucksache 16/237, 14.12.05) fordern die GRÜNEN, daß die Bundesregierung

  • in europäischen Verhandlungen eine ablehnende Haltung zu einer Mindestspeicherfrist als Verhandlungsgrundlage wählt,
  • sich gegen die Einführung der europaweiten Speicherung der "Nutzerspuren" (TK-Verbindungsdaten, die Autorin) einsetzt,
  • Unternehmen keine Kosten für "bürokratische Maßnahmen" auferlegt.