Ortsgruppen/Hannover/haz-unkommentiert
die Hannoversche Allgemeine Zeitung
und ihren Umgang mit Online-Kommentaren
Online-Kommentarfunktion auf www.haz.de
Auszug aus den Bedingungen zur Teilnahme der Online-Kommentarfunktion
Die "Nutzungsbedingungen für Leserkommentare" finden sich hier.
Wenn man sich bei Madsack registrieren will, um einen Online-Kommentar abgeben zu dürfen, muss man (in normaler Schriftgröße) den 8seitigen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Falls sich das jemand durchliest, findet man u.a. Folgendes:
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2.4 Die Vortäuschung falscher Identitäten, etwa durch die Nutzung geschützter Markennamen oder die Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person, ist untersagt. (...)
3.4 Die Textbeiträge sind in deutscher Sprache abzufassen, die Regeln der Rechtschreibung und Interpunktion sind zu beachten.
3.5 Madsack Online legt viel Wert auf einen sachlichen und seriösen Internetauftritt. Beiträge mit gehäuften sprachlichen und/oder orthographischen Fehlern und/oder unüblichen Abkürzungen oder in nicht deutscher Sprache können ohne Vorankündigung gelöscht werden.
3.6 Den Nutzern sind innerhalb des Forums jegliche Handlungen untersagt, die dem Ansehen des Forums, den Unternehmen der Mediengruppe Madsack oder ihren offiziellen Vertretern Schaden zufügen und/oder in ihrem Ruf beeinträchtigen. Dem Betreiber des Forums stehen bei Verstoß gegen diese Pflichten Sanktionsmöglichkeiten im freien Ermessen zur Verfügung.
3.7 Verletzt der Nutzer die ihm nach diesen Nutzungsbedingungen obliegenden Pflichten, ist er verpflichtet zum Ersatz der Madsack Online oder der Mediengruppe Madsack entstandenen Aufwendungen sowie darüber hinaus zur Freihaltung und Freistellung der Madsack Online oder der Mediengruppe Madsack von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurde. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch andere verursacht wird, soweit dies dem Nutzer zurechenbar ist.
4.1 In diesem Forum gilt grundsätzlich die Meinungsfreiheit, die nur aufgrund bestehender Gesetze beschränkt wird. Madsack Online hält sich als Forenbetreiber allerdings das Recht vor, Beiträge ohne weitere Begründung zu löschen, einzelne Nutzer in die Moderation zu nehmen (das heißt, ihre Beiträge erst nach Sichtung zu veröffentlichen) sowie einzelne Nutzer zeitweise oder unbeschränkt des Forums zu verweisen (Löschung/Sperrung des Nutzernamens).
6.2 Für die Nutzung des Forums werden folgende Daten in einer Datenbank gespeichert: IP-Adresse des Rechners des Nutzers, der einen Beitrag erstellt hat, Uhrzeit des Zugriffs, E-Mail-Adressen der angemeldeten Nutzer, Zeitpunkt der letzten Anmeldung der angemeldeten Nutzer, das Passwort registrierter Nutzer, übertragene Datenmenge, private Nachrichten (PN), hochgeladene Dateien. Diese Daten werden vor unbefugtem Zugriff geschützt. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten gespeichert werden.
14.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist Madsack Online berechtigt, dem Nutzer nach billigem Ermessen ein zeitlich beschränktes oder unbeschränktes virtuelles Hausverbot zu erteilen. Bei einem virtuellen Hausverbot ist es dem Nutzer untersagt, Kommentare auf dem gesamten Internetangebot von Madsack Online zu verfassen und zu veröffentlichen. Ferner werden seine Zugangsdaten deaktiviert, und es ist dem Nutzer untersagt, sich unter einer anderen oder derselben Identität erneut anzumelden. Ein Verstoß gegen dieses virtuelle Hausverbot kann strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
16.1 Der Nutzer räumt der Mediengruppe Madsack das auch über die Dauer des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Recht ein, von ihm verfasste Beiträge oder hochgeladene Dateien unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbegrenzt zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen sowie technisch zu modifizieren, anzupassen und zu bearbeiten, sie also insbesondere unter anderem eventuell Zeitungen der Mediengruppe Madsack zu veröffentlichen oder in Auszügen zu zitieren. Es besteht weder ein Anspruch auf Veröffentlichung noch auf Honorierung.
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In der Datenschutzverarbeitung heisst es weiter:
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Briefwechsel mit der HAZ
14.10.2010 - Kontakt-Mail an die HAZ
Sehr geehrte Damen und Herren von der HAZ,
ich möchte Ihnen mein Bedauern darüber ausdrücken, dass nun (seit wann?) keine Online-Kommentare zu Ihren Meldungen möglich sind, ohne dass man sich registriert bzw. in einem System einloggt.
Meine Meinung dazu:
Ein deutlicher Schritt nach hinten, was Meinungsfreiheit betrifft.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dazu entschließen könnten, so etwas wieder rückgängig zu machen. Alleine deswegen, damit Ihr Online-Angebot wieder an Attraktivität gewinnt.
Viele gute Grüße,
14.10.2010 - Antwort von Herrn Aust von der HAZ - Madsack-Online
Sehr geehrter Herr Ebeling,
die Kommentarfunktion haben wir vor ungefähr zwei Monaten umgestellt. Wir erhoffen uns dadurch eine ansprechendere Qualität der Beiträge – eine Hoffnung, die sich bislang auch in weiten Teilen erfüllt hat, da die Diskussionskultur im Forum eine deutlich bessere geworden ist. Wir gehen davon aus, dass dies dazu beiträgt, unser Online-Angebot attraktiver zu gestalten, denn unter den Kommentaren, die mittels der zuvor verwendeten anonymen Kommentarfunktion abgegeben worden sind, waren leider auch zahlreiche, die Nutzer unseres Online-Angebots verärgert oder abgestoßen haben.
Ihre Einschätzung in puncto Meinungsfreiheit kann ich nicht teilen – ich sehe in der neuen Kommentarfunktion eher einen Schritt hin zu mehr Meinungsfreiheit. Während der Verwendung der vorherigen Funktion ergab sich leider oft die Notwendigkeit, die Kommentare unter einigen Artikeln zu deaktivieren, da dort aufgrund einiger, weniger Nutzer, die unter Verwendung zahlreicher Pseudonyme auftraten, eine vernünftige Diskussion nicht mehr möglich war, da zuhauf Beleidigungen gepostet wurden beziehungsweise Beiträge, die nicht mehr mit dem Artikel 5 GG zu vereinbaren waren. Seit Einführung der neuen Kommentarfunktion haben wir indes unter keinem Artikel die Möglichkeit, Kommentare zu verfassen, abschalten müssen. Die Zahl an Kommentaren mit beleidigenden Inhalten hat drastisch abgenommen, sodass wir nur noch in wenigen Fällen moderierend eingreifen müssen. Alles in allem also eine durchaus begrüßenswerte Entwicklung. Warum darin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bestehen soll, erschließt sich mir daher nicht. Unsere Nutzer können ja weiterhin frei ihre Meinung sagen, sie müssen sich dazu lediglich einmalig für den Dienst anmelden. Doch zu seiner Meinung zu stehen, sollte ja eigentlich kein Problem sein – also spricht im Grunde auch nichts dagegen, sich für die Nutzung des Forums zu registrieren.
Eine Umstellung des Kommentarbereichs planen wir aus oben genannten Gründen daher derzeit für HAZ.de nicht - zumal auch die Reaktionen der meisten Nutzer sehr positiv waren. Ich hoffe aber, dass unser Portal dennoch auch für Sie interessant bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Aust
20.10.2010 - Rückfrage an Herrn Aust von der HAZ
Sehr geehrter Herr Aust,
bezüglich meiner Kritik an ihrer "neuen Kommentarfunktion", die ich eher als Einschränkung freier Meinungsäußerung bewerte, habe sie mir zurückgeschrieben.
Ich habe dazu ein paar Rückfragen und würde mich sehr über eine Beantwortung freuen.
Vorab möchte ich Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass ich mir vorbehalte, Ihre Antworten der allgemeinen Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung zu stellen.
Bitte berücksichtigen Sie das beim Verfassen Ihrer Antwort.
Am 14.10.2010 12:36, schrieb Aust Sascha | Madsack Online:
(...)
Bei einer etwaigen Registrierung zum Madsack-Kommentarforum muss der Interessierte Nutzungs- und Datenschutzbedingungen im Umfang von acht engbedruckten Seiten (bei 12 Punkt Zeichengröße) zustimmen.
Frage 1
Sind Sie der Meinung, dass sich die Mehrheit der registrierten Nutzer
sich diese acht Seiten vollumfänglich durchgelesen und diese verstanden
haben?
In den Nutzungsbedingungen finden sich viele Punkte, die ich kritisieren könnte. Ich möchte hier nur drei Punkte herausgreifen:
"3.5 Madsack Online legt viel Wert auf einen sachlichen und seriösen Internetauftritt. Beiträge mit gehäuften sprachlichen und/oder orthographischen Fehlern und/oder unüblichen Abkürzungen oder in nicht deutscher Sprache können ohne Vorankündigung gelöscht werden."
Frage 2
Betrachten Sie es als einen Akt der Meinungsfreiheit, wenn Sie diese mit
der Begründung fehlender orthographischer Kenntnisse beschneiden wollen?
"3.6 Den Nutzern sind innerhalb des Forums jegliche Handlungen untersagt, die dem Ansehen des Forums, den Unternehmen der Mediengruppe Madsack oder ihren offiziellen Vertretern Schaden zufügen und/oder in ihrem Ruf beeinträchtigen. Dem Betreiber des Forums stehen bei Verstoß gegen diese Pflichten *Sanktionsmöglichkeiten im freien Ermessen* zur Verfügung."
Frage 3
Sind Sie der Meinung, dass diese Regelung Rechtsbestand hat?
Bei der "Beeinträchtigung des Rufes" einer Mediengruppe oder ihrer Vertreter handelt es sich m.E. um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Und über die Einräumung von "Sanktionsmöglichkeiten im freien Ermessen" möchte ich mich lieber gar nicht weiter äußern. Falls ich mich täusche, bin ich gerne bereit, mich von Ihnen korrigieren zu lassen.
"14.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist Madsack Online berechtigt, dem Nutzer nach billigem Ermessen ein zeitlich beschränktes oder unbeschränktes virtuelles Hausverbot zu erteilen. Bei einem virtuellen Hausverbot ist es dem Nutzer untersagt, Kommentare auf dem gesamten Internetangebot von Madsack Online zu verfassen und zu veröffentlichen. Ferner werden seine Zugangsdaten deaktiviert, und es ist dem Nutzer untersagt, sich unter einer anderen oder derselben Identität erneut anzumelden. Ein Verstoß gegen dieses virtuelle Hausverbot kann strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
14.3 In weniger schweren Fällen wird der Nutzer zunächst nur abgemahnt, und ein Hausverbot wird angedroht. Verstößt der Nutzer in weniger schwerwiegender Weise aber wiederholt trotz Abmahnung gegen die Nutzungsbedingungen, kann ebenso ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In jedem ausgesprochenen Hausverbot steckt zugleich die Kündigung des Nutzungsverhältnisses."
Unabhängig davon, ob der Begriff "virtuelles Hausverbot" durch Ihre in Punkt 14.2. dargebrachte Erläuterung rechtssicher codifiziert worden ist oder nicht, fällt mir auf, dass Sie im 14.3 nur noch vom "Hausverbot" sprechen.
Frage 4
Verstehe ich diese Regelung richtig, dass bei "wiederholten Verstößen"
gegen die Nutzungsordnung "weniger schwerwiegender Fälle" ein Hausverbot
für alle Liegenschaften der Madsack-Gruppe ausgesprochen bekommt?
Vielen Dank für Ihre Geduld bis hierhin und Danke auch schon einmal im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit herbstlichen Grüßen,
Keine Antwort von Herrn Aust
Daraufhin:
19.11.2010 - Erstes Nachhaken bei Herrn Aust
Sehr geehrter Herr Aust.
Darf ich noch mit einer Antwort auf meine letzte E-Mail vom 20.10.2010 (siehe Anhang) rechnen?
Viele Grüße,
Wieder keine Antwort von Herrn Aust
Daraufhin:
2.2.2011 - Nochmaliges Nachhaken bei Herrn Aust
Sehr geehrter Herr Aust.
Darf ich nun noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen?
Viele Grüße,
Noch immer keine Antwort von Herrn Aust
Daraufhin: Diese Wiki-Seite.