Benutzerbeiträge

Aus Freiheit statt Angst!

Wechseln zu: Navigation, Suche
Suche nach Benutzerbeiträgen 
 

(Jüngste | Älteste) Zeige (Jüngere 50) (Ältere 50) (20 | 50 | 100 | 250 | 500)

  • 11:19, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 55(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. *(2) Der Bundespräsident darf kein...)
  • 11:18, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 54(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzig...)
  • 11:18, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 53a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten werden vom B...)
  • 11:17, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 53(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müsse...)
  • 11:17, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 52(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. *(2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zw...)
  • 11:16, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 51(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten...)
  • 11:16, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 50(Die Seite wurde neu angelegt: * Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. {{NichtoffizielleGese...)
  • 11:15, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 45c(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. ...)
  • 11:14, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 48(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub. *(2) Niemand darf gehindert werden, das Amt...)
  • 11:14, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 47(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowi...)
  • 11:13, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 46(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtl...)
  • 11:12, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 45b
  • 11:11, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 45b(Die Seite wurde neu angelegt: * Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das...)
  • 11:11, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 45a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung. *(2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch die R...)
  • 11:08, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 45(Die Seite wurde neu angelegt: Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß [[GG Art 23|Artike...)
  • 11:08, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 44(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung...)
  • 11:08, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 43(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen. *(2) Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregi...)
  • 11:07, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 42(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichk...)
  • 11:07, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 41(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat. *(2) Gegen die Entscheidung ...)
  • 11:06, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 40(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. *(2) Der Präsident übt das Hausrech...)
  • 11:06, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 39(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die...)
  • 11:05, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 38(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes,...)
  • 11:04, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 37(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung de...)
  • 11:04, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 36(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Perso...)
  • 11:03, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 35(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. *(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sich...)
  • 11:03, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 34(Die Seite wurde neu angelegt: * Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grun...)
  • 11:03, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 33(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. *(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen L...)
  • 11:02, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 32(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes. *(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes be...)
  • 11:02, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 31(Die Seite wurde neu angelegt: * Bundesrecht bricht Landesrecht. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 31== * * ==Mögliche Folgen...)
  • 11:01, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 30(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft ode...)
  • 11:00, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 29(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erf...)
  • 11:00, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 28(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetze...)
  • 10:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 27(Die Seite wurde neu angelegt: * Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grund...)
  • 10:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 26(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffsk...)
  • 10:58, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 25(Die Seite wurde neu angelegt: * Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohn...)
  • 10:58, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 24(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. *(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse ...)
  • 10:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 23(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlic...)
  • 10:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 22(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bu...)
  • 10:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 21(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. ...)
  • 10:56, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 20a(Die Seite wurde neu angelegt: * Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung d...)
  • 10:56, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 20(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. * (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abst...)
  • 10:55, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 18(Die Seite wurde neu angelegt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit ...)
  • 10:54, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 17a(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr-oder E...)
  • 10:49, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 17(Die Seite wurde neu angelegt: * Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung ...)
  • 10:49, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 16a(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. * (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem ...)
  • 10:48, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 16(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betr...)
  • 10:48, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 15(Die Seite wurde neu angelegt: * Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gem...)
  • 10:47, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 14(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. * (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugl...)
  • 10:47, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 13(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Wohnung ist unverletzlich. * (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Orga...)
  • 10:46, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 12a(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet wer...)

(Jüngste | Älteste) Zeige (Jüngere 50) (Ältere 50) (20 | 50 | 100 | 250 | 500)

Ansichten
Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge
  • Hochladen
  • Spezialseiten