Diskussion:Ortsgruppen/Hannover/KFZ-Kennzeichenscanning
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Version vom 8. Mai 2010, 13:47 Uhr von Wir speichern nicht! (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Sammlung der Kritikpunkte (Bezugnahme zur o.a. kleinen Anfrage): * (Bezug: S. 6 zur Frage Nr. 11): Von den 2008 und 2009 von der PD H zusammengezählt 431299 gescannte...)
Sammlung der Kritikpunkte (Bezugnahme zur o.a. kleinen Anfrage):
- (Bezug: S. 6 zur Frage Nr. 11): Von den 2008 und 2009 von der PD H zusammengezählt 431299 gescannten Kfz-Zeichen gab es 77 Treffer (0,00017853%)
- Ausnahmeregelung des anlassunabhängigen Einsatzes der AKLS wird zum Standard: Alle Einsätze der AKLS wurden im Rahmen von stichprobenartigen Durchführungen eingesetzt
- Verdeckte Ermittlung lt. Gesetztestext nur dann zulässig, wenn von einer "Gefährdung der Maßnahme" augegangen werden muss => Wenn eine Stichprobe vorgenommen wird, kann diese auch nicht gefährdet werden, weil sie ja zufällig statt findet (komme hier nicht auf ne treffende Formulierung)
- Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit der "sofortigen und spurlosen (!) Löschung" (hier fehlen technische Hintergrundinfos)
- Frage 1: Welche der Positivtreffer (PD H) erfüllt den Tatbestand der Klassifizierung "Straftat von erheblicher Bedeutung"?
- Frage 2: Warum werden die AKLS nicht nur mit Autokennzeichen gefüttert, nach denen aufgrund einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" gefahndet wird?