Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches Versammlungsgesetz

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Neues Niedersächsisches Versammlungsgesetz

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Grundsätzliches

Nach Bayern und Baden-Württemberg soll auch Niedersachsen ein eigenes Landesgesetz zum Versammlungsrecht erlassen werden.

Das ist möglich, weil die Zuständigkeit für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes seit der Föderalismusreform 2006 den einzelnen Bundesländern obliegt. Es geht also um ein Landesgesetz, das die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG genauer festlegen soll. (Eine eigentlich schon in 2000 bzw. 2001 geplante Änderung des damals noch bundesweit einheitlichen Versammlungsgesetzes wurde nicht mehr umgesetzt.)

Nach Ankündigung von Innenminister Uwe Schünemann sollte der (noch interne) Entwurf im Januar 2009 veröffentlicht und debattiert werden. Bislang ist jedoch noch kein offizieller Gesetzesentwurf veröffentlicht worden.
Herr Jörg Bode (FDP, MdL) hat auf Nachfrage zugesagt, uns den Entwurf zukommen zu lassen, sobald er öffentlich ist (Telefonat und Mail vom 18.12.2008).
Am 9.2.2009 hat Herr Bode in einer persönlichen Mail mitgeteilt, dass es "noch keinen neuen Sachstand" gebe und "also noch keinen in der Diskussion befindlichen Entwurf."
Im August 2009 wird (auch öffentlich in der taz) vermittelt, dass Niedersachsen unter Berücksichtigung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2009 im Herbst dieses Jahres einen neuen Gesetzentwurf einbringen möchte. Dieses hatte uns Herr Schünemann auch in einem persönlichen Gespräch am Tag des offenen Landtags am 7.3.2009 schon so angedeutet.

Nach einigen zwischenzeitlichen Zweifeln daran wird uns am 20.11.2009 durch den Referenten Stefan Wittkop in einem Telefongespräch bestätigt, dass mit dem Einbringen des Koalitionsentwurfs für ein Niedersächsisches Versammlungsgesetz wahrscheinlich etwa im Januar 2010 zu rechnen sein wird. Man befände sich in der Schlußabstimmung innerhalb der CDU-FDP-Koalition - einige Anfragen sind nur noch nicht abschließend diskutiert worden.

Chronologisch: Vorgänge, Aktionen, Materialien

  • Eine Gegenüberstellung des bisherigen bundesweit gültigen Versammlungsgesetzes mit dem neuen bayrischen Versammlungsgesetz mit entsprechenden Kommentaren (erstellt von ver.di München).
  • Die Verfassungsbeschwerde gegen das bayrische Versammlungsgesetz
  • Die niedersächsische Landtagsfraktion der Grünen hat Anfang Oktober 2008 einen eigenen, progressiven Gesetzentwurf vorgelegt.
  • Eine Radio-Diskussion des Stadtradios Göttingen vom 10.12.2008 findet Ihr hier.
  • Nach unserer Weihnachtsbescherung vom 21.12.2008 haben wir eine Presseerklärung mit der Forderung zur Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs herausgegeben.
  • Ende 2008 ist ein Entwurf zum neuen Gesetz aufgetaucht, der wohl aus dem Herbst 2008 stammt.
  • Im Januar 2009 hat sich das Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz gebildet.
  • Eine detailierte Gegenüberstellung des alten mit dem geplanten Niedersächsischen Versammlungsgesetz.
  • Eine ähnliche thematische Gegenüberstellung, jedoch inhaltlich reduziert.
  • Offener Brief an die Niedersächsische FDP-Fraktion mit der Forderung einer freiheitlichen Gestaltung des Gesetzes. Übergeben am 11.1.2009 beim FDP-Neujahrsempfang an Philipp Rösler. Am 10.3.2009 haben wir eine Antwort darauf erhalten, inklusive eines FDP-Eckpunktepapieres, welches die Wünsche der FDP an das neue Gesetz ausdrückt.
  • Ein Flyer von uns zum Thema.
  • Ein FDP-Fake-Flyer anlässlich der FDP-Landesvertreterversammlung zur Wahl der Landesliste für die Bundestagswahl am 14.2.2009 (Innenseite und Außenseite).
  • Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes zu seiner Eilentscheidung vom 17.2.2009 gegen das bayrische Versammlungsgesetz.
  • In der Beantwortung einer Petition (eingegangen am 25.2.2009), in der es vorrangig um das Thema Videoüberwachung geht, nimmt der Innenausschuss des nds. Landtags auch kurz und inhaltsarm Stellung zu dem neuen Versammlungsgesetz.
  • Am 15.5.2009 haben wir vor dem FDP-Bundesparteitag in Hannover Fake-Flyer gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz verteilt.
  • Nachdem bekannt geworden ist, dass ein neuer Gesetzesentwurf im Herbst 2009 in den Landtag eingebracht werden soll, haben wir am 15.8.2009 die Besucher des CDU-Landesparteitags in Hildesheim mit einem Flyer begrüßt, in dem wir auch auf die bevorstehende Neuaufstellung des Versammlungsrechts hingewiesen haben. Impressionen: Flyer-Verteiler, Verteiler im Vergleich und die Verteiler-"Konkurrenz".
  • Weil der Präsident der Polizeidirektion Hannover, Uwe Binias, in einem Zeitungsbericht vom 10.10.2009 davon spricht, "in Zukunft verstärkt technische Mittel" bei der Begleitung von Demonstrationen einsetzen zu wollen und "mehr als bisher mit strengeren behördlichen Auflagen operieren" will, haben wir in einem Offenen Brief vom 26.10.2009 nachgefragt, was er genau damit meinen mag.
  • Am 20.11.2009 erkundigen wir uns telefonisch im Innenministerium und sprechen mit dem zuständigen Referenten der Koalition, der das Einbringen des Gesetzesentwurfs unverbindlich für etwa Januar 2010 ankündigt.
  • In der Antwort der Polizeidirektion Hannover vom 26.11.2009 auf unseren Offenen Brief vom 26.10.2009 heißt es u.a., dass die man in Zukunft im Zusammenhang mit Veranstaltungen auch verstärkt auf "Sonderfahrzeuge" setzen will. Im Zusammenhang mit "Volks- Schützen- oder Straßenfesten, Sportveranstaltungen etc." soll stärker als bisher zum Einsatz von Sicherheitsdiensten verpflichtet werden.


11.1.2009: Philipp Rösler empfängt unseren Offenen Brief.

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Der § 130 StGB: Die Volksverhetzung als Beschränkung der Versammlungsfreiheit

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