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  • 11:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 99(Die Seite wurde neu angelegt: * Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1 ge...)
  • 11:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 98(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. *(2) Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsä...)
  • 11:58, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 97(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. *(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur...)
  • 11:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 96(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund kann für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten. *(2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bu...)
  • 11:56, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 95(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bunde...)
  • 11:56, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 94(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage...)
  • 11:56, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 93(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: **1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten ein...)
  • 11:55, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 91b(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: ** 1.Einrichtungen und Vorhaben ...)
  • 11:55, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 91a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung de...)
  • 11:54, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 91(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte ande...)
  • 11:54, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 90(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen. *(2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaf...)
  • 11:53, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) K GG Art 89(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen. *(2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über den Bere...)
  • 11:53, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 88(Die Seite wurde neu angelegt: * Der Bund errichtet eine Währungs-und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank ...)
  • 11:53, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87f(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächen...)
  • 11:51, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87e(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der Eisenbahnverkehrsver...)
  • 11:51, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87d(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Über die öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Organisationsform wird durch Bundesg...)
  • 11:50, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87c(Die Seite wurde neu angelegt: * Gesetze, die auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 Nr. 14 ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie von den Ländern im Auftrage de...)
  • 11:50, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87b(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. Sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren...)
  • 11:49, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. ...)
  • 11:49, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 87(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des [[GG Art 89|Ar...)
  • 11:49, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 86(Die Seite wurde neu angelegt: * Führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes aus, so erläßt die ...)
  • 11:48, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 85(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrage des Bundes aus, so bleibt die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht Bundesgesetze mit...)
  • 11:48, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 84(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Wenn Bundesgesetze et...)
  • 11:47, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 83(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. {{NichtoffizielleGesetzfas...)
  • 11:45, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 82(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte...)
  • 11:45, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 81(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine ...)
  • 11:45, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 80a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nu...)
  • 11:44, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 80(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Z...)
  • 11:43, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 79(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträg...)
  • 11:43, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 78(Die Seite wurde neu angelegt: * Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht stellt, innerhalb der Fr...)
  • 11:42, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 77(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten. *...)
  • 11:41, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 76(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht. *(2) Vorlagen der Bundesreg...)
  • 11:35, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 72(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nic...)
  • 11:34, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 71(Die Seite wurde neu angelegt: * Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdr...)
  • 11:33, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 70(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. *(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit z...)
  • 11:30, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 69(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. *(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem ...)
  • 11:30, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 68(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräside...)
  • 11:27, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 67(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräs...)
  • 11:27, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 66(Die Seite wurde neu angelegt: * Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bu...)
  • 11:26, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 65(Die Seite wurde neu angelegt: * Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäfts...)
  • 11:26, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 64(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. *(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei...)
  • 11:25, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 63(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. *(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitgliede...)
  • 11:23, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 62(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen...)
  • 11:22, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 61(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesv...)
  • 11:21, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 60(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. ...)
  • 11:21, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 59(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die G...)
  • 11:20, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 58(Die Seite wurde neu angelegt: * Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminist...)
  • 11:20, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 57(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenomme...)
  • 11:19, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 56(Die Seite wurde neu angelegt: * Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine ...)
  • 11:19, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 55(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. *(2) Der Bundespräsident darf kein...)

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