Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Falls das Gesetz beschlossen wird, werden wir mit einer '''Sammelklage''' vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.<br> | Falls das Gesetz beschlossen wird, werden wir mit einer '''Sammelklage''' vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.<br> | ||
Die FAQ, sowie die Möglichkeit dich der Sammelklage anzuschließen, findest du [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/ hier]. | Die FAQ, sowie die Möglichkeit dich der Sammelklage anzuschließen, findest du [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/ hier]. | ||
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Version vom 10. August 2007, 14:07 Uhr
Falls das Gesetz beschlossen wird, werden wir mit einer Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die FAQ, sowie die Möglichkeit dich der Sammelklage anzuschließen, findest du hier.
Aktuell
Auf dem Chaos Communication Camp befinden sich am Speakers Desk im Hack Center Formulare zur Unterstützung der Sammelklage, sowie eine Einwurfbox.