Folder/bkagesetz

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Version vom 3. Dezember 2008, 04:10 Uhr von Bischof (Diskussion | Beiträge)
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Das neue BKA-Gesetz


Projekt: "BKA Gesetz" - Folder zum BKA Gesetz
Kurzbe-
schreibung:
Entwicklung einer Informationsbroschüre über das geplante BKA Gesetz
Ansprechpartner: roam

Sjalf
weitere...bitte eintragen

Status: Am Anfang
Mithilfe: Texte/Layout entwerfen, Vorlagenbeispiel: Folder/cctv

Gesamtkonzept

Inhalte sollten sein:

  • fachliche Inhalte, die das Gesetz beinhaltet
  • anschauliche Schilderung, was damit geschehen kann
  • Comic o.ä., was das verdeutlicht.

Mein Vorschlag wäre in Anlehnung an einen Vorschlag roams:

  • Folder (3 Falt-Elemente)
  • 1 komplette Seite mit einem A4-Flyer mit den schlimmsten Fakten bedecken
  • Rückseite:
    • 1 Seite mit der Auflistung von pab
    • 1 Seite mit allgemeinerem Text + Grafik
    • 1 Seite mit Resttext davon + Erklärung des AK Vorrat

Graphische Elemente

Comic

Wer hat inhaltliche Ideen? Ich kann mich um die Umsetzung kümmern. --Sjalf

Fotos

Welche Fotos passen?


Texte Vorderseite

Kritikpunkte

  • Wiedereinführung einer Geheimpolizei
  • Aufweichung des Trennungsgrundsatzes von Geheimdienst und Polizei
  • Aushöhlung der Pressefreiheit
  • Keine parlamentarische Kontrolle

Darstellung der neuen Befugnisse / heimlichen Ermittlungsmethoden

Bundestrojaner / Online-Druchsuchung

Als wichtiger Bestandteil des neuen BKA-Gesetzes sollte der Bundestrojaner kurz auf eine Seite kurz erklärt und die Kritikpunkte zusammengefasst werden (Zusammenfassung von der Texte der Arbeitsgruppe Online-Durchsuchung).

Raster- und Schleierfahndung

Einsatz von verdeckten Ermittlern

Lauschangriff

Videoüberwachung

Heimliches Betreten von Wohnungen

Texte Rückseite

http://www.daten-speicherung.de/index.php/aktuelle_gesetzesvorhaben/:

Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Videoüberwachung innerhalb von Wohnungen, die Überwachung von Computern, Rasterfahndung, der große Lauschangriff und Telefonüberwachung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.

Im Einzelnen soll das BKA die folgenden Rechte erhalten:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt z.B.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
    8. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
    9. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
      1. langfristige Observation von Personen
      2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
      3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
      4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  5. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  6. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  7. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten kopieren
  8. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  9. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  10. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  11. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  12. Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
  13. Platzverweisung erteilen
  14. Personen in Gewahrsam nehmen
  15. Personen durchsuchen
  16. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers durchsuchen
  17. Sachen sicherstellen
  18. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  19. Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.
  20. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.