Ortsgruppen/Hannover/Videoueberwachung in Hannover

Aus Freiheit statt Angst!
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Als wir uns hier in Hannover so langsam zusammengefunden haben, sind wir gleich zu Beginn über das Thema Videoüberwachung "gestolpert".

Beim neugierigen Nachforschen und Nachfragen in unserem Umfeld stellten wir fest, dass es nicht nur extrem viele rechtswidrige Anlagen zur Videoüberwachung gibt, sondern dass sich auch die Polizei selber mit der Nicht-Kennzeichnung ihrer Polizei-Kameras im öffentlichen Raum nach unserer Auffassung rechtswidrig verhält. Und beim Nachfragen bei den Behörden sind wir mitunter sehr misstrauisch beäugt und man tat sehr geheimnisvoll.

Deswegen haben wir Ende Oktober 2008 mit der Veröffentlichung gesammelter Informationen das Licht der Öffentlichkeit betreten und verfolgen das Thema seither intensiv.


- 2008

Start der Aktion "Videoüberwachung in Hannover" - 24.10.2008

Im Rahmen unserer "Aktion Videoüberwachung in Hannover" haben wir zum 24.10.2008 eine 27seitige Dokumentation erstellt, die beschreibt, wie Geschäfte, Unternehmen und unserer Meinung nach auch die Polizei rechtswidrige Videoüberwachungsmaßnahmen in Hannover betreiben.

Wir haben diese Dokumentation mit einer Presseerklärung veröffentlich. Zeitgleich wurde eine Petition zur Thematisierung polizeilicher Videoüberwachung an den Niedersächsischen Landtag gerichtet.

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Auf einem OpenStreetMap-Projekt der "Leitstelle511" (CCC Hannover) sind die Positionen der bislang erfassten und eingetragenen Kameras in Hannovers Stadtkarte eingetragen.

Im Rahmen dieser Aktion haben wir an drei prominenten, videoüberwachten Plätzen in Hannover "Bomben" gelegt und gezeigt, dass diese Überwachung öffentlicher Plätze KEINE präventive, also straftatsvorbeugende Wirkung besitzt! Hier ist das Video (60MB im avi-Format) dazu zu sehen (oder auch hier bei YouTube).

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Eine "Bombe" vor dem Niedersächsischen Sozialministerium trotzt der angeblich präventiven Videoüberwachung!

Pressereaktionen:

Hinsichtlich der Videoüberwachung in der Innenstadt wurde am 16.12.2008 ein weiterer Rundgang unternommen. Dessen Ergebnis kann in einem kurzen Zwischenbericht nachgelesen werden.

Wir haben zeitgleich in diesem Zusammenhang alle Betreiber der unserer Ansicht nach rechtswidrig betriebenen Videoüberwachungsanlagen einzeln und persönlich angeschrieben bzw. angemailt und auf unsere Einschätzung hingewiesen.


- 2009

- 23.2.2009: Rosenmontag in Hannover

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Mit unserer frisch gebastelten "Menschenkamera" unterwegs in der Innenstadt von Hannover (hier: Kröpcke)

- 25.2.2009: Antwort auf die Petition

Am 25. Februar 2009 ging dann nach knapp 4 Monaten die Antwort auf die Petition zur polizeilichen Videoüberwachung in Niedersachsen und Hannover ein.
Die Forderungen (u.a. zur Kennzeichnung und Evaluierung) wurden vollständig zurückgewiesen, allerdings ist die Begründung der Stellungnahme des Innenausschusses nicht schlüssig, sie interpretiert die Absicht des "Petenten" in Teilen nicht korrekt und geht nicht konkret auf die Punkte ein bzw. unterschlägt auch die eine oder andere Foderung elegant.

- 23.3.2009: Einreichung der 2. Petition in den Landtag

Wegen der Unzufriedenheit mit der Antwort auf die Landtagspetition geht eine zweite Petition vom 23.3.2009 auf die Argumentationsfehler ein und erneuert bzw. erweitert die Forderungen beleghaft.

- 1.4.2009: Die ersten Polizei-Kameras in Hildesheim

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Inbetriebnahme der ersten beiden Polizeiüberwachungskameras in Hildesheim - wir nehmen mit unserer Menschenkamera an einer Öffentlichkeitsaktion der Piratenpartei teil.

- 27.4.2009: Umfrage zum Bewußtsein der Videoüberwachung in Hannover

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Umfrage in der Innenstadt von Hannover (27. April 2009)
Am 27. April 2009 haben wir im Rahmen einer kleinen Umfrage auf dem Kröpcke-Platz in Hannover versucht, herauszufinden, wie vielen Menschen überhaupt bekannt ist, dass dieser Platz durch eine Polizeikamera "überwacht" wird.
Schließlich wird seitens der Niedersächsischen Polizeibehörden und seitens des Innenministeriums immer wieder behauptet, eine Beschilderung der überwachten Plätze sei deswegen nicht nötig, weil es sich um eine "offene" Überwachung handele, die jeder Bürger erkennen könne.
Das Kern-Ergebnis der Umfrage: Etwa 90% aller Befragten wussten nichts von der Überwachung des Kröpcke-Platzes.
(Umfrage-Fragebogen und Umfrageergebnis)

- 25.5.2009: Protest gegen die Kameras in Hildesheim

Auch in Hildesheim gibt es - was die "intensive Öffentlichkeitsarbeit" im Zusammenhang mit polizeilicher Videoüberwachung betrifft - mehr Schein als Sein.
Das mussten wir im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der ersten Polizei-Videoüberwachungsanlagen im Mai 2009 erfahren und haben das in einem kurzen Dokument festgehalten.

Am 25. Mai 2009 haben wir am von der Piratenpartei organisierten Protest gegen die offizielle Inbetriebnahme der Anlagen durch den Nidersächsischen Innenminister Uwe Schünemann teilgenommen. Wir waren zwar nicht viele aber auffallend. Die Veranstaltung in der Polizeiinspektion Hildesheim war leider nicht öffentlich. Trotz friedlichem Protest hat die Polizei umfangreiche Videoaufnahmen von uns angefertigt. Zunächst aus dem Schatten des Eingangsbereiches (den wir nicht betreten durften) und später aus einem Fenster im zweiten Stock des Polizeigebäudes. Herr Schünemann, der bei seiner Ankunft ein paar obligatorische Worte mit dem Versammlungsleiter wechselte, nahm bei seiner Abfahrt dann doch lieber den Hinterausgang...

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Polizisten, Aktivisten und Menschenkamera am 25.Mai.2009. Wir erhielten aber auch andere Unterstützung.

Es gab Presseresonanz (Welt.de, Bild.de), die HiAZ stellt sogar ein kleines Video dazu und die HAZ brachte ein Foto - allerdings ging keine der Printpressemedien im Detail auf unsere Kritik an mangelhafter Öffentlichkeitsarbeit der Polizei ein.
Zwei Tage danach durften wir allerdings in einem mehr als vierminütigen Interview im regionalen Bürger-Fernsehen "Stellung beziehen" (Anzusehen in der Sendung vom 28.5.2009, im Beitrag von ca. 7"55 bis 12"45).

- 3.6.2009: Eine neue Polizeikamera in Hannover

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Die heimliche oder zumindest nicht öffentlich thematisierte Installation einer weiteren Polizei-Videoüberwachungsanlage in der Innenstadt von Hannover haben wir versucht, am 3. Juni 2009 durch einen Offenen Brief an Herrn Schünemann und eine Pressemitteilung zu thematisieren. Dazu gibt es ein eigene Informationsseite.

Am 3.7.2009 ging eine erste Reaktion auf den Offenen Brief ein.

Im Gegensatz zum Innenministerium war die Polizeidirektion dann sehr flott und hat unsere Fragen in einem Brief vom 9.7.2009 beantwortet (Eingang des Briefes war der 14.7.2009):

  • Die Kamera am Opernplatz wurde bereits am 26.1.2009 in Betrieb genommen (anders, als in der Stellungnahme des Innenministeriums zur ersten Petition zu lesen war).
  • Neun Straftaten von erheblicher Bedeutung in 2008 werden als Begründung für die Berechtigung der Videoüberwachungsanlage angeführt.
  • Interessant ist die Behauptung, dass auch die Voraussetzungen für eine Datenerhebung zur Terrorismusbekämpfung angeblich gegeben sein sollen.
  • Die Aufnahmen der Kamera werden ständig und ohne Bezug auf eine dazu notwendige aktuelle Veranlassung für fünf Tage gespeichert.
  • Die "Gesamtkosten" der Kamera belaufen sich auf mehr als 16.000 Euro.

Erfreulich ist die Tatsache, dass die Polizei unsere Anregung auf ein "Kamerakataster" scheinbar aufgegriffen hat und ein solches aufbauen möchte!

- 12.6.2009: Antwort auf die 2. Petition

Am 12.6.2009 ging die Antwort auf die zweite Petition zur Videoüberwachung in Hannover ein.

Daran angelegt waren zwei Zeitungsausschnitte aus der HAZ von 2006, in denen einige interessante Details zur Videoüberwachung am Hauptbahnhof in Hannover und in den U- und S-Bahnen und -Bahnhöfen enthalten sind.

Außerdem wird erklärt, dass die Videoüberwachungsanlage am Opernplatz in Hannover bereits am 26.1.2009 in Betrieb genommen worden sei, während in der Beantwortung der ersten Petition vom März 2009 noch behauptet wurde, dass dieselbe Anlage "in Kürze in Betrieb genommen" werde ... Nun ja - vielleicht eine Zeitschleife?

Weitere Anlagen (im Wert von alles zusammen 1,6 Millionen Euro) sollen in Braunschweig, Oldenburg, Delmenhorst, Osnabrück und Stade installiert werden (Details in der Petiton).

Die Beschilderung der überwachten Plätze und Gebiete wird weiterhin abgelehnt, auf Argumente der Petition wird z.T. nicht eingegangen, eine Einsicht zu Evaluationen wird verweigert.

Zu Recht wird mitgeteilt, dass in Niedersachsen das NDSG und nicht das BDSG Anwendung findet.
Nicht erwähnt wird allerdings, dass die Regelungen des §25a NDSG den Regelungen des $6b BDSG in den entscheidenden Punkten vergleichbar sind.

Zwischen Juni 2007 und November 2008 (also erst nach unserer Öffentlichkeitsaktion) gab es keine Überprüfung der Berechtigung der Polizei-Kameras-Standorte, obwohl eine solche eigentlich in maximal jährlichen Abstand durchgeführt werden soll.

Interessant ist auch die Mitteilung, dass bis 2006 keine qualifizierte oder quantifizierte Statistik der Ermittlungserfolge angefertigt worden ist. Wie konnte eine vernünftige Evaluation ohne solche Daten durchgeführt werden?

Und auch die seit 2006 angelegte Statistik lässt keinerlei Angaben zu der Art der Straftaten zu, die mit Hilfe der Videoüberwachungsanlagen aufgeklärt werden konnten. Damit sind diese Angaben wertlos, weil nur Straftaten von erheblicher Bedeutung, nach $224 StGB oder terroristischer Natur als Begründung für solche Anlagen dienen dürfen.

Zitat: "Eine Aussage hinsichtlich der Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung kann nicht getroffen werden."

Es wird mitgeteilt, welche Kameras zum Zeitpunkt der Beantwortung der Petition eine Bildaufzeichnung durchführen. Dieses sind:

  1. Hannover - Christuskirche
  2. Hannover - Königsworther Platz
  3. Hannover - Goethestraße/Leibnizufer
  4. Hannover - Steintor
  5. Hannover - Goetheplatz
  6. Hannover - Friederikenplatz
  7. Hannover - Küchengarten
  8. Hannover - Schwarzer Bär
  9. Hannover - Waterlooplatz
  10. Hannover - Arthur-Menge-Ufer/Bruchmeisteralle
  11. Hannover - Rudolf-von-Bennigsen-Ufer/Arthur-Menge-Ufer
  12. Hannover - Vahrenwalder Straße/Sahlkamp
  13. Hannover - Vahrenwalder Straße/Niedersachsenring
  14. Hannover - Vahrenwalder Platz
  15. Hannover - Arndtstraße
  16. Hannover - Hamburger Allee/Celler Straße
  17. Hannover - Lister Platz
  18. Hannover - Lister Tor
  19. Hannover - Emmichplatz
  20. Hannover - Ernst-August-Platz
  21. Hannover - Kröpcke
  22. Hannover - Berliner Allee/Marienstraße
  23. Hannover - Braunschweiger Platz
  24. Hannover - Vier Grenzen
  25. Hannover - Podbielskistraße/Hermann-Bahlsen-Allee
  26. Hannover - Aegidientorplatz
  27. Hannover - Hildesheimer Straße/Garkenburgstraße
  28. Hannover - Lissaboner Allee/Weltausstellungsgelände
  29. Hannover - Landtag
  30. Hannover - Klagesmarkt
  31. Hannover - Am Marstall/Scholvinstraße
  32. Hannover - Karmarschstraße/Marktstraße
  33. Hannover - Jüdische Gemeinde/Haeckelstraße
  34. Hannover - Stadion
  35. Hannover - Am Waterlooplatz/Behördenhaus
  36. Hannover - Opernplatz
  37. Braunschweig - Wallstraße
  38. Osnabrück - Neumarkt

Nach unseren Erkenntnissen zählen weiterhin dazu:

  • Hildesheim - Hindenburgplatz Kamera Nr. 1
  • Hildesheim - Hindenburgplatz Kamera Nr. 2
  • Hildesheim - Pelizaeusplatz

- 18.6.2009: Bildungsstreik an der Uni Hildesheim

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Auf Einladung hat die "Menschenkamera" beim Bildungsstreik an der Uni Hildesheim viel Spaß gehabt und "ordentlich" Aufmerksamkeit erregt.

Sie durfte auch an zwei Vorlesungen teilnehmen... (Hier noch ein weiteres Foto)

- 8.8.2009: Der Landesdatenschutzbeauftragte tritt uns zur Seite

Mit einem ungewöhnlich großen Presseauftritt in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 8.8.2009 tritt der Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen, Herr Wahlbrink, mit der Warnung vor "seuchenartiger" Zunahme von Videoüberwachung an die Öffentlichkeit.

Er kündigt eine weitreichende Erfassung der Videoüberwachung in Behörden, Ämtern, Ministerien und Justizvollzugsanstalten an.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen sollte eigentlich Ende Oktober veröffentlicht werden, allerdings meldete die HAZ am 24.10.2009, dass sich die Ergebnisse verzögern würden, weil das Justizministerium "vergessen" habe, die Erfassung der Videoüberwachungsanlagen in den Justizvollzugsanstalten zu berücksichtigen. Das Justizministerium wird von Herrn Busemann als Justizminister geführt - Herr Busemann ist Mitglied der CDU.

Später ([Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Joachim Wahlbrink kritisiert die Allgegenwart von Überwachungskameras in der Stadt am 6.11.2009]) wird Herr Wahlbrink im Rahmen der Veröffentlichung seines jüngsten Tätigkeitsberichts noch einmal von der "Verseuchung" im Zusammenhang mit auswuchernder Videoüberwachung in der Innenstadt Hannover sprechen.

- 15.8.2009: Flyern auf dem CDU-Landesparteitag in Hildesheim

Landesparteitag der CDU-Niedersachsen in Hildesheim, Sparkassen-Arena. Dort verteilten wir 400 CDU-Fake-Flyer zur Begrüßung der CDU-Landesvertreter, in dem wir u.a. auch auf das Thema rechtswidriger Videoüberwachung in Niedersachsen hingwiesen haben. (Auch an Herrn Wulff, Schünemann, Möllring, McAllister und Thiele, der als einziger den Flyer ungelesen zerknüllte!)

Hier einige Impressionen: Verteiler in Aktion, im Vergleich, die Konkurrenz beim kritischen Lesen unseres Materials, ein Teil der 'Ausrüstung'. Wir hätte gut und gern noch 200 weitere Flyer verteilen können ... aber immerhin!

- 12.9.2009: Teilnahme an der Großdemonstration "Freiheit statt Angst 2009" in Berlin

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Auch in Berlin sind wir mit unserer Menschenkamera dabei und haben viel Freude!

- 17.9.2009: Vortrag im Pavillon

Wir haben in der 10-Jahre-Rote-Hilfe-Hannover-Reihe einen Vortrag zum Thema "Videoüberwachung in Hannover" gehalten und waren von der große Resonanz überrascht und sehr erfreut.

- 9.10.2009: Spiegel-Online mit unserer Menschenkamera

Auch Spiegel-Online findet unsere Menschenkamera "gut"...

- 26.10.2009: Offener Brief an den Polizeipräsidenten Uwe Binias

Weil der Präsident der Polizeidirektion Hannover, Uwe Binias, in einem Zeitungsbericht vom 10.10.2009 davon spricht, "in Zukunft verstärkt technische Mittel" bei der Begleitung von Demonstrationen einsetzen zu wollen und "mehr als bisher mit strengeren behördlichen Auflagen operieren" will, haben wir in einem Offenen Brief vom 26.10.2009 nachgefragt, was er genau damit meinen mag.

Wir haben auch ganz konkret nachgefragt, wie es mit der Videoüberwachung in Hannover weitergehen soll.

- 26.11.2009: Antwort von der Polizeidirektion Hannover

Am 1.12.2009 erhalten wir von der Polizeidirektion die am 26.11.2009 verfasste Antwort auf unseren Offenen Brief. Darin enthaltene Kernaussagen zur Videoüberwachung lauten:

  • Eine Intensivierung der VÜ im Zusammenhang mit Demonstrationen fällt grundsätzlich nicht unter die angekündigten verstärkten Maßnahmen.
  • Eine weitere Erweiterung des Geräteparks polizeilicher festinstallierter Überwachungskameras ist angeblich nicht geplant.
  • Die Anzahl der Polizei-Kameras ist nach wie vor 78. es ist eine Liste der Standorte aller kameras dem Brief angefügt, die aufzeichnenden Kameras sind darin markiert.
Neu für uns: Bislang hatten wir nur die genauen Positionen der 36 aufzeichnenden Kameras. Nun haben wir alle.

- 30.11.2009: Bildungsstreik und ein Offener Brief an den Präsidenten der Uni Hannover

Nachdem von den bildungsstreikenden Studenten im Rahmen ihres Protests auch das Thema der vielfach unbeschilderten und damit rechtswidrigen Kameraüberwachung an der Uni Hannover aufgegriffen haben und der Präsident der Universität Hannover, Herr Barke, am 25.11.2009 in einer Diskussion mit den Studenten dazu Stellung bezogen hat, haben wir am 30.11.2009 einen Offenen Brief an Herrn Barke mit einigen Bitten und Fragen darin geschickt.

- 2010

- 20.4.2010: Der Landesbeauftragte für Datenschutz veröffentlicht die Ergebnisse seiner Untersuchungen

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Darin geht es um eine Bestandsaufnahme und Bewertung der bestehenden von Behörden und Kommunen betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Niedersachsen. Er kommt zu frappierenden Ergebnissen: Ignoranz und Gleichgültigkeit der Zuständigen bei Ordnungswidrigkeiten, 99% aller untersuchten Anlagen sind rechtswidrig! Viele Kameras mussten bereits im Laufe der Ermittlungen abgeschaltet oder abgebaut werden, gegen Manipulation ungesicherte Anlagen und Datenverbindungen, rechtswidrige Speicherungen von Aufnahmen, grundrechtsverletzende Anlagen in Justizvollzugsanstalten, die den Häftlingen bei ihren Toilettengängen zugesehen haben, polizeiliche Verkehrskameras, die in Wohnungen, Hotels und Seniorenheime sehen können und der KFZ-Kennzeichen-Erfassung dienen konnten, fehlende Beschilderung allerorten, defekte und ausgefallene Kameras (was aber bislang noch nicht bemerkt worden war!), Kameras, die in Umkleidebereiche von Badeanstalten sehen konnten und flächendeckend fehlende Verfahrensbeschreibungen ...

Die Pressemitteilung samt Anlagen ist SEHR lesenswert!

Die auf der Anlage 4 der Pressemitteilung abgebildeten Beispiel-Bilder ist auf der Homepage des LfD leider nicht abrufbar, deswegen vier repräsentative Bilder hier auf unserem Server zu finden: 1, 2, 3, 4

Wir freuen uns sehr über die klaren und deutlichen Worte des Landesamts für Datenschutz!!!

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- 2.6.2010: Antrag an die Polizeidirektion Hannover

Ein Mitglied des AK Vorrat Hannover beantragt am 2.6.2010 bei der Polizeidirektion die Beschilderung der in Hannover durch Polizeikameras überwachten öffentlichen Plätze. Die Bitte wird abgelehnt.

- 22.11.2010: Klage gegen die Polizeidirektion Hannover

Darum wurde das Anliegen als Klage dem Verwaltungsgericht Hannover zur Entscheidung vorgetragen. (Regional-Fernsehbeiträge gab es dazu vom NDR und von SAT1: http://www.hannover.1730sat1.de/aktuell.html?&cHash=09811a878d&tx_ttnews[backPid]=14&tx_ttnews[tt_news]=57704 ).

- 2011

- 6.1.2011: Der Landesbeauftragte für Datenschutz kritisiert die Praxis der Videoüberwachung an Schulen

Die Kontrolle von 30 Schulen mit 100 Kameras führte zur Feststellung zahlreicher Mängel und Rechtsverstöße - 29 Kameras mussten im Rahmen der Vor-Ort-Untersuchungen sogar sofort demontiert werden. Neben einer Pressemitteilung gab die niedersächsische Behörde eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Videoüberwachung an Schulen heraus.

- 10.2.2011: Landesdatenschützer bewerten Videoüberwachung in ECE-Centern (Ernst-August-Galerie) als rechtswidrig

Die Datenschützer fordern an einem konkret untersuchten Konsumcenter in Hamburg den Abbau von 24 der insgesamt 75 Überwachungskameras. Noch wehrt sich die ECE-Kette, die etliche Center ähnlicher Aufmachung in vielen Städten Deutschlands betreibt.

Der Sprecher des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Michael Knaps: "So kann man sehen, wer sich wo trifft oder wann mit wem auf die Toilette geht. Das geht gar nicht."

- 14.7.2011: Verwaltungsgericht verurteilt polizeiliche Videoüberwachung in Hannover als rechtswidrig

Wir haben mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht in voller Länge Erfolg und bekommen das Recht zugesprochen.

Hier nur die Presselinks, die alles andere beschreiben:

Die ausführliche Urteilsschrift gibt es hier:

Einige bemerkenswerte Auszüge aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts:

Ob § 32 Abs. 3 Nds. SOG eine derartige verfassungsmäßige gesetzliche Grundlage darstellt - und damit dem Kläger nicht nur einen Unterlassungsanspruch gegen gesetzwidrige Maßnahmen des Beklagten vermittelt, sondern von letzterem als Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der Videoüberwachung herangezogen werden kann - hält die Kammer für fraglich. Sie hegt Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit insbesondere von § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG. Selbst unter Berücksichtigung der geringen Eingriffstiefe einer offenen Beobachtung im öffentlichen Straßenraum genügt die Vorschrift jedenfalls nach ihrem Wortlaut nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Bestimmtheit und Normenklarheit einer Rechtsgrundlage stellt, die Behörden zu Eingriffen in Grundrechte der Bürger ermächtigt.
(...)
Die Bildbeobachtung dient in erster Linie dem Zweck der Gefahrverhütung (...). Da der Begriff der Gefahr denkbar weit ist und jede Sachlage erfasst, bei der im Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung - Begriffe, die ihrerseits weit sind (...} - einzutreten droht (...), ist eine tatbestandliche Begrenzung über die Zielrichtung der Bildbeobachtung kaum möglich. Dies wird schon illustriert durch das Verständnis des Beklagten, auch die permanente Beobachtung des fließenden Verkehrs mit Kameras auf Grundlage des § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG zu betreiben.
(...)
Aufgrund der Weite ihres Anwendungsbereichs dürfte die Vorschrift auch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Die anlasslose Beobachtung dient nämlich nicht ausschließlich dem Schutz eines besonders hohen Schutzguts der Verfassung und ist auch nicht in irgendeiner Weise verfahrensrechtlich - etwa durch einen Behördenleitervorbehalt - abgesichert (...)
(...)
Die Videoüberwachung, der der Kläger in Hannover ausgesetzt ist, ist rechtswidrig.

- 25.7.2011: Drei offene Briefe zur Klärung von Fragen zur polizeilichen Videoüberwachung

Ausgelöst durch Informationen aus der Gerichtsverhandlung ergaben sich neue Fragen zur Praxis der polizeilichen Videoüberwachung in der Stadt und Region Hannover.

Offene Fragen darin sind z.B:

  • Wird die Polizei im Falle des Einlegens einer Berufung die Kameras ungekennzeichnet weiterbetreiben?
  • Welche Eigenschaften/Fähigkeiten besitzen die Kameras zur Überwachung des fließenden Verkehrs?
  • Gab es Missbrauch von Bilddaten durch nichtpolizeiliche Stellen?
  • Verhalten/Gebrauch von Überwachungskameras in Zusammenhang mit Demonstrationen.
  • Zugriffsmöglichkeiten der PD Hannover auf andere Kameras.
  • Unklare Anzahl von Polizeikameras im Bereich Kronsbergstraße/Messe-Süd.
  • Umfang der Videoüberwachung durch die Verkehrsmanagementzentrale.

Dazu haben wir drei offene Briefe an die Polizeidirektion Hannover, dem niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten und an die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen gerichtet und dieses Vorgehen mit einer Pressemitteilung öffentlich gemacht.


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- 8.8.2011: Rückmeldung des Polizeipräsidenten

Der Präsident der Polizeidirektion Hannover hat uns am 8.8.2011 in einem Brief geschrieben, dass "die vollständige Beantwortung" unserer Fragen erst "nach Abschluss aller Prüfungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts" möglich seie. Man bitte um unser Verständnis.

  • Es wird nicht klar, was genau der Polizeipräsident damit meint: Will man uns erst nach Abschluß des Berufungsverfahrens antworten (Zeitdauer unklar, zwischen 6 und 12 Monaten...) oder "schon" nach Abfassung der Berufungsbegründung (in maximal 4 Wochen nach Einleitung des Berufungsverfahrens am 19.8.2011)?
  • Auch wird nicht erklärt, warum man nicht wenigstens diejenigen Fragen beantwortet, die unabhängig vom schwebenden Verfahren sind.

- 10.8.2011: Antwort vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

Ein Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten hat uns alle Fragen beantwortet.

Fazit:

  • Auch die an Messeschnellwegen und Autobahnen installierten Videoüberwachungsanlagen sind zoom- und schwenkfähig und erlauben damit mehr als die eigentlich erlaubten Übersichtsaufnahmen. Das ist damit rechtswidrig.
  • Es wurde uns schriftlich bestätigt, dass es einen illegalen Zugriff der Verkehrmanagementzentrale auf Bilder und Steuerung der amtlichen Polizeikameras gegeben hat. Über die derzeitige Situation äußert sich das Datenschutzamt nicht eindeutig: Die Stadt Hannover werde die Mitbenutzung der Polizeikameras für die Überwachung des Verkehrsflusses an Ampeln im Stadtgebiet einstellen. Die Polizeidirektion Hannover hingegen wolle den Forderungen der amtlichen Datenschützer nur in Teilen folgen...
  • Nach Ermittlungen der "Landesdatenschützer" steht fest: Nebst Polizeikameras betreibt die Deutsche Messe AG etliche Kameras unbekannter technischer Ausführung und Fähigkeiten und ohne Kennzeichnung. Die Datenschutzbehörde setzt sich mit den Betreibern derzeit dazu auseinander.

- 19.8.2011: Die Polizeidirektion Hannover legt Berufung ein

Die HAZ meldet, dass sich das Innenministerium und die Polizeidirektion Hannover dazu entschlossen haben, Berufung gegen das vor dem Verwaltungsgericht Hannover ergangene Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

Das erstaunt insofern, weil nach der Klarheit des Hannoverschen Urteils auch in Lüneburg ein eindeutiges zu erwarten ist und somit nur weitere Kosten auf den Steuerzahler umgewälzt werden.

Das erstaunt insofern nicht, weil eine Beschilderung vermutlich nicht so schnell hätte vorgenommen werden können und es sich die Zuständigen nicht hätten zumuten lassen, dass die nicht beschilderten Kameras abgeschaltet hätten werden müssen.

- 5.9.2011: Einführung von Kennzeichenscanning an niederländisch-niedersächsischer Grenze

Was in Deutschland nicht erlaubt oder zumindest höchst umstritten ist, setzt die niederländische Regierung um und installiert an den ersten zwei Grenzübergängen zu Niedersachsen ein Dauer-Verkehrsvideoüberachung bzw. das Kennzeichenscanning des sämtlichen Übergangsverkehrs.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens empört sich, ist aber machtlos.

Im März 2010 hatte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Leitlinien zum Einsatz und Betrieb von Videoüberwachungsanlagen herausgegeben, die sich sehr stark an das in Deutschland gängige Rechtsverständnis annähern.

- 13.9.2011: Die Polizeidirektion gibt ihren Widerstand auf und zieht die Berufung zurück

Per Pressemitteilung teilt die Polizeidirektion Hannover mit, dass sie ihre Berufung zurückziehen wolle und nun die kameraüberwachten Bereiche kennzeichnen wolle. Die Behördenvertreter betonen ihre "Überraschung" über den Ausgang des Urteils aus - sehr seltsam, nachdem wir Ihnen doch schon seit fast drei Jahren und der Landesdatenschützer seit eineinhalb Jahren ständig davon erzählen, dass sie die niedersächsische Bevölkerung rechtswidrig überwachen ...

Auch die HAZ berichtet darüber.

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Die Polizei hat sich für eine bislang in der Praxis unerprobte "Aufklebervariante" zur Kennzeichnung der überwachten Plätze entschieden - ob diese in ausreichender Zahl und an richtiger Stelle angebracht werden und dauerhaft lesbar bleiben, wird zu überprüfen sein.

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- 27.10.2011: Einreichung einer Klage gegen die nicht verfassungskonforme Gesetzesgrundlage von Polizeiüberwachung

Per Klage vom 25.10.2011 reicht ein Mitglied des AK Vorrat beim Verwaltungsgericht Hannover Klage dagegen ein, dass die polizeiliche Videoüberwachung der öffentlichen Räume in Niedersachsen mit der derzeitigen Form des § 32 Absatz 3 Nds. SOG nicht den Bedingungen einer verfassungskonformen Gesetzesgrundlage genügt.

Der Paragraf kommt den Bedingungen von Normenklarheit und Bestimmtheit nicht nach, auch verstößt er gegen das Übermaßverbot.

Der Kläger beruft sich dabei u.a. auf die Anmerkungen des Urteils vom 14.7.2011.

Wir haben die Klageeinreichung mit einer Pressemitteilung vom 27.10.2011 begleitet.

- 5.12.2011: Antworten des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage

Auf Betreiben der Fraktion "Bündnis90/Grüne" antwortet der Innenminister Uwe Schünemann auf eine Reihe von Fragen zur polizeilichen Videoüberwachung in Niedersachsen (Drucksache 16/4241).

Subjektive Zusammenfassung:

  • Betrieb von insgesamt 114 Kameras in Niedersachsen durch die Polizei direkt. 91 davon waren schon vor 2008 in Betrieb.
  • PD Braunschweig: 15 Stück
  • PD Göttingen: 6 Stück
  • PD Hannover: 78 Stück (zwei weitere am Raschplatz und am Steintor geplant)
  • PD Lüneburg: 2 Stück (eine weitere in Stade-Bützfletz geplant)
  • PD Oldenburg: 8 Stück
  • PD Osnabrück: 5 Stück
  • Erfolgreiche dokumentierte Fälle, in denen die Videoüberwachungstechnik dazu beigetragen hat, Straftäter zu ermitteln bzw. zu überführen (insgesamt in allen Jahren!?):
  • PD Braunschweig: 1 Fall (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz)
  • PD Göttingen: 1 Fall (Einbruchdiebstahl)
  • PD Hannover: Kein dokumentierter Fall.
  • PD Lüneburg: Kein dokumentierter Fall.
  • PD Oldenburg: Kein dokumentierter Fall.
  • PD Osnabrück: Kein dokumentierter Fall.
  • Es gibt keinerlei Evaluation der Notwendigkeit der Videoüberwachung, eine Untersuchung etwaiger Kriminalitätsschwerpunktverschiebungen ist ebenfalls nicht vorgenommen worden.
  • Die der Drucksache anhängenden Tabellen geben einen guten Eindruck darüber, wie unterschiedlich und uneindeutig sie die Kriminalitätsentwicklung (bzw. deren -dokumentation) an den überwachten Räumen in den letzten drei Jahren abbildet.
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- 2012

- 27.1.2012: Fragen zu neuen Videoüberwachungskameras und zur Videoüberwachung im Fußballstadion

Ein Mitglied des AK Vorrat Hannover stellt der Polizeidirektion Hannover in einem Brief folgende Fragen:


In einem [http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Neue-Kamera-soll-Steintor-ueberwachen Artikel der HAZ vom 13.12.2011 wird darüber berichtet, dass das Nds. Innenministerium die Anschaffung und den Betrieb von zwei zusätzlichen stationären und polizeilich betriebenen Videoüberwachungsanlagen im Bereich des Steintors überdenkt.

1.) Können Sie derzeit schon etwas dazu sagen, ob und in welchem Umfang diese Kameras angeschafft werden sollen?

2.) Welche exakten Standorte sind dafür geplant?

3.) Gibt es bzgl. der Anschaffung dieser Kameras bereits Rücksprache mit dem Landesdatenschutzbeauftragten?

4.) Auf welche konkreten Statistiken bzw. Vorfällen berufen Sie sich hinsichtlich der aus Ihrer Sicht bestehenden Berechtigung für die Anlagen?

5.) Mit welchen Kosten rechnen Sie für Anschaffung und Inbetriebnahme der Anlagen?

6.) Welche technischen Eigenschaften (z.B. Bildauflösung in Pixeln, Zoombereich in mm Brennweite, Vorhandensein von IR-Scheinwerfern usw.) werden die Kameras aufweisen?


In Ihrer Presseinformation vom 12.12.2011 "Videoüberwachung in Fußballstadien" berichten Sie von Videoüberwachungsanlagen auf dem Gelände des hannoverschen Stadions "AWD-Arena", die sich im Eigentum des Stadienbetreibers befinden, zu denen die Polizei allerdings anlassbezogen Zugang zu Steuerung und Bilddaten erhält.

7.) Um wie viele Kameras handelt es sich dabei im Einzelnen?

8.) Seit wann gibt es diese Form von Zusammenarbeit?

9.) Gibt es weitere Fälle derartiger Zusammenarbeit zwischen nds. Polizeibehörden und privaten Betreibern von Videoüberwachungsanlagen? Wenn ja, in welchem genauen Umfang? (Bitte um die einzelne Nennung der Fälle sowie Umfang der jeweiligen Anlagen.)

10.) An welchen Erfahrungen, Merkmalen oder Effekten machen Sie den von Herrn Schünemann beklagte Zustand "veralteter" Technik fest?

11.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Übernahme der Steuerung der Kameras in der "AWD-Arena"?

12.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Übertragung der Bilddaten der "AWD"-Kameras zu nds. Polizeibehörden?

13.) Gab es oder gibt es einen Finanzausgleich an den Stadienbetreiber für die Zurverfügungstellung der Steuerung, die Lieferung der Bilddaten, die Betriebskosten oder gar die Anschaffung der "AWD"-Kameras?

14.) Wie hoch waren die Kosten für die Anbindung der Kameratechnik an die polizeiliche Videoüberwachungssysteme und wer hat diese übernommen?

15.) Wie wird in technischer Hinsicht gewährleistet, dass die Kameras auf dem Gelände der "AWD-Arena" nur zu den vorgesehen Zeiten von der Polizei gesteuert und deren Bilddaten abgegriffen werden können?

16.) Wer oder welche Instanz trifft die Entscheidungen über die angeblich zeitlich beschränkten "Übernahme" der "AWD"-Kameras durch die Polizei, auf welchen Grundlagen werden diese Entscheidungen getroffen und in welcher Form behördenintern dokumentiert?

17.) Wie ist der Stand der von Herrn Schünemann angesprochenen Modernisierungsvorhaben? Genauer: Wie viele Kameras mit welchen Eigenschaften sind geplant?

18.) Wer wird die Kosten der Modernisierung tragen?


Viele gute Grüße,

- 16.2.2012: Offener Brief an die Polizeidirektion Hannover mit Fragen zu Videoüberwachung bei Demonstrationen

In einem Offenen Brief an die Polizeidirektion Hannover (bzw. die Abteilung, die für die Anmeldung von Demonstrationen dort zuständig ist) stellen wir Fragen zum Umgang mit den stationären Videoüberwachungsanlagen der Polizei, wenn sich angemeldete und friedliche Demonstrationen in deren Erfassungsbereich aufhalten.

Anlaß war die Nicht-Abdeckung einer Domkamera während einer Anti-ACTA-Demonstration vom 11.2.2012.

- 24.2.2012: Antwort auf den Offenen Brief

Zu unserem an die Versammlungsbehörde in der PD Hannover gerichteten Offenen Brief bekommen wir zügig eine umfangreiche Antwort. Danke dafür.

Zusammengefasst heisst es darin:

  • Die Domkamera wurde aus dem Grunde abgedeckt, weil mit Ausschreitungen rechter Gruppen gerechnet wurde. [Wir halten diese Argumentation nicht für haltbar. Mit dieser Begründung ließe sich die Richtlinie gänzlich aushebeln.]
  • Die Domkameras sollen auf Dauer durch "in ihrem Aussehen erkennbare Kameras" ersetzt werden. [Was kostet das?]
  • Die interne Anweisung zum Wegschwenken der Polizeikameras während friedlicher Demonstrationen erfolgte am 10.5.2010 und lautet ausschnittsweise:
"... Mit dem Ziel, das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und die Versammlungsteilnehmer in dessen Ausübung nicht zu beeinträchtigen, sind die polizeilichen Videokameras während der An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer sowie der Durchführung der versammlungsrechtlichen Aktion von dem Veranstaltungsort weg in eine neutrale Ausrichtungsposition zu bringen. Verantwortlich für eine Veranlassung dieser Maßnahme ist die Dienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich die versammlungsrechtliche Aktion stattfindet. ..."
  • Die Frage nach der Gewährleistung der Umsetzung dieser Richtlinie wird nicht beantwortet, man weicht ihr aus.
  • Die Kamera am Hauptbahnhof wurde während der Demo angeblich abgedeckt. [Das ließ sich allerdings nicht erkennen.]
  • Die Entfernung oder Abdeckung der Videoüberwachungshinweisschilder hält man für nicht erforderlich. Es reicht nach Ansicht der PD Hannover aus, den Versammlungsleiter darüber zu informieren, dass die Kameras weggeschwenkt seien. [Auch das reicht nach unserer Auffassung aus rechtlicher Sicht keinesfalls aus. Wie sollen potentielle vom Versammlungsleiter erfahren, dass die Kameras ausgeschaltet oder weggeschwenkt sind, wenn Sie vor dem Erreichen des Demogeländes derartige Hinweisschilder wahrnehmen und aus Sorge vor Videoaufzeichnung dann ihr Recht auf Versammlungsfreiheit gar nicht erst wahrnehmen?]

- 29.2.2012: Neuer Offener Brief an den Flughafen Hannover

Nach einer enttäuschenden Rückmeldung des Flughafens Hannover zu aus öffentlichen Mitteln finanzierten Videoüberwachungs-Forschungsvorhaben in 2010 nehmen wir einen neuen Anlauf und schreiben den Verantwortlichen einen Offenen Brief.

Alles Weitere auf der speziell zu diesem Thema eingerichteten Wikiseite.

- 5.3.2012: Erstes Polizeikamera-Hinweisschild entdeckt

Am Waterlooplatz wurde das erste (noch einzelne) Hinweisschild auf polizeiliche Videoüberwachung gesichtet - ein "Musterschild" der in der Nähe befindlichen Polizeidirektion Hannover?

[Update]

Auch an der Zufahrt zum Königsworther Platz (vom Westschnellweg aus) und an der Brühlstraße wurden weitere, einzelne Schilder entdeckt.

- 4.4.2012: Antwort der Polizeidirektion Hannover auf die Fragen vom Januar

Nach mehrmaligem Rückfragen gehen Antworten der Polizeidirektion Hannover auf die meisten der gestellten Fragen vom 27.1.2012 ein.

Zusammenfassung (subjektive):

Zum Fragenkomplex "Neue Videoüberwachungsanlagen am Steintor"

  • Es gibt am Steintor schon jetzt eine weitere Videoüberwachungsanlage als mobiles System auf dem Dach eines Gebäudes der Münzstraße.
  • Als begründung für neue Videoüberwachungsanlagen am Steintor wird auf die "offenkundige", den "Medien" zu entnehmende angebliche Tatsache verwiesen, dass es sich dabei um einen Schwerpunkt von Straftaten handelt. Es gibt also weder sachlichen Nachweis/Bezug noch eine genauere Unterscheidung hinsichtlich des Begriffes "Bereich des Steintors", sondern wird pauschal so postuliert.

Zum Fragenkomplex "Videoüberwachung im Fussballstadion Hannover"

  • Derzeit insgesamt 23 Kameras in der "AWD-Arena"
  • Zusammenarbeit zwischen PD Hannover und der AWD-Arena mit Bilddatenübertragung schon seit 2005!
  • Keine Transparenz hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der dortigen Anlagen bzw. ob und inwieweit sie der Identifizierung dienen. Das widerspricht den Prinzipien, die mit der Überwachung öffentlicher oder halböffentlicher Räume einhergehen. Dort sollten die evtl. davon betroffenen darüber informiert sein, ob und mit welcher Eingriffstiefe sie von Videoüberwachung betroffen sind (Übersichtsaufnahmen oder Bildaufnahmen, die eine Personenidentifizierung zulassen). Der argumentative Rückzug auf "keine Auskunft aus einsatztaktischen Gründen" darf hier nicht zählen.)
  • Mit Berufung auf das "nationale Konzept Sport und Sicherheit": die AWD-Arena zahlt alle Kosten der Videoüberwachungsanlagen!
  • Es gibt in der AWD-Arena einen eigens für die PD Hannover eingerichteten Überwachungsraum.
  • Die PD Hannover begründet die Maßnahmen ein wenig schwammig mit der vorgeblichen "Gefährdungslage durch den internationalen islamistischen Terrorismus" während der WM 2006, scheint die damals eingeführten Praktiken aber über die WM hinaus einfach fortzuführen, ohne ein (weiteres?) Bestehen einer Rechtsgrundlage überprüft zu haben.
  • Keine konkreten aussagen über beschaffungs- und investitionskosten (angeblich nicht möglich).
  • Keine Nennung einer Rechtsgrundlage über den umstritenen § 32 Nds SOG hinaus für die Übertragung der Bilddaten von privat betriebenen Videoüberwachungsanlagen an die PD Hannover.
  • Interessant wäre die genauere Betrachtung der Passwort-Sicherung polizeilicher Daten auf einem Computer im Stadion, auf den außerhalb der "Einsatzzeiten" wohl auch der private Stadion-Betreiber Zugriff zu haben scheint.
  • Keine Mitteilung von Informationen über die von Herrn Schünemann angekündigte Modernisierung der Stadion-Überwachungsanlagen.

- 16.4.2012: Weitere Fragen an die PD Hannover zur Kennzeichnung und zur Stadionüberwachung

Ein Mitglied des AK Vorrat Hannover stellt der Polizeidirektion Hannover in einem Brief folgende weitere Fragen:


Zur Frage der Neuanschaffung zweier weiterer Videoüberwachungssysteme (Steintor und Raschplatz) teilen Sie mir mit, dass die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen seien, weswegen Sie mir die Standorte nicht mitteilen könnten.

Auch wenn es vielleicht etwas verwegen von mir zu fragen ist:

1.) Könnten Sie mir bitte Bescheid geben, sobald die Position dieser Anlagen geklärt worden ist?

Die zwischenzeitlich in der Münzstraße installierte temporäre Videoüberwachungsanlage ist aktuell nicht in der Übersicht Ihrer Webpräsenz aufgeführt. Meiner Meinung nach sollte die Anlage dort nachgetragen werden. Dann wäre auch klar, ob diese Anlage ihre Bilder aufzeichnet oder nicht.

Mir ist bekannt, dass Sie an einzelnen Stellen polizeilicher "offener" Videoüberwachung des öffentlichen Raums eine Kennzeichnung mit Blechschildern vorgenommen haben.

2.) Können Sie mir mitteilen, in welcher Zahl und an welchen Orten diese Beschilderung durchgeführt worden ist und ob eine Ausweitung dieser Art von Kennzeichnung geplant ist?

3.) Nach welchen Kriterien wurde entschieden, an welchen Stellen diese das bei jedem Fußballspiel "Straftaten oder nicht geringfügige Blech-Hinweisschilder angebracht werden und an welchen nicht?

Meine Frage Nr. 9 haben Sie nicht beantwortet, was schade ist, denn ich hatte auch diese Frage ja zunächst an das Innenministerium von Niedersachsen gerichtet - diese hat mich dann ausdrücklich auf Sie als für die Beantwortung meiner Fragen zuständigen Stelle weiterverwiesen.

Deswegen die Frage nun noch einmal so gestellt, dass Sie in die Lage versetzt werden, diese zu beantworten:

4.) Gab es oder gibt es vergleichbare weitere Zusammenarbeiten der PD Hannover, in denen Sie die Kontrolle und Bedienung von Videoüberwachungsanlagen privaten Eigentums zeitweise übernehmen oder zumindest deren Bilddaten abgreifen können? In welchen Zusammenhängen und in welchem genauen Umfang ist das der Fall?

Sie teilen mir mit, dass im Niedersachsenstadion (bzw. als "AWD-Arena" bezeichnet) 23 Videoüberwachungsanlagen installiert seien, auf die Sie im Zusammenhang mit bestimmten Veranstaltungen Zugriff haben. Sie berufen sich dabei auf §32 Absatz 1 NdsSOG, damit gehen Sie also grundsätzlich davon aus, das bei jedem Fußballspiel "Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten" begangen werden, andernfalls wäre diese Rechtsgrundlage nicht gegeben.

Ich bin gelegentlicher, wenn auch seltener Besucher des Stadions.

5.) Bitte teilen Sie mir, wo sich diese 23 Kameras im Detail befinden. Oder gibt es bereits irgendwo eine Übersicht oder eine entsprechende Hinweistafel, die mir bislang entgangen und nicht bekannt ist?

6.) Halten Sie die o.g. Rechtsgrundlage als für die Übernahme der Gerätekontrolle und der anschließenden Datenübertragung ausreichend?

7.) Wäre es in diesen Zusammenhängen nicht notwendig, die Stadionbesucher darüber aufzuklären, dass die Anlagen zeitweise von der PD Hannover bedient werden (siehe § 6b BDSG bzw § 25a NDSG bzgl. der Nennung des für die Überwachung Verantwortlichen)? Oder ist das aus Ihrer Sicht nicht notwendig, habe ich diese Hinweise bislang übersehen oder berufen Sie sich auf eine "verdeckte Videoüberwachung" im Sinne des §32 Absatz 2 NdsSOG?

Meine detaillierte Frage nach Auflösungsvermögen der Kameras möchten Sie mir nicht beantworten. Deswegen möchte ich auch diese Frage derart "entschärfen", dass Sie mir dazu etwas sagen können:

8.) Welche der 23 Kameras lassen (unter besten Bedingungen, also im Idealfall) die Identifizierung von Stadionbesuchern zu und welche nicht? Anders gefragt: Welche der 23 Kameras kann unter Umständen mehr als nur Übersichtsaufnahmen liefern?

Ich bin der Meinung, dass ich als von dieser Überwachung Betroffener ein Recht darauf habe, diese Auskunft zu erhalten, um mich ggf. entsprechend danach einrichten zu können, wenn ich als friedlicher und sportbegeisterter Besucher eine Fußballspiels nicht von solchen Kameras aufgenommen werden möchte.

9.) Oder muß ich mich als ein solcher, Eintritt bezahlender Stadionbesucher Ihrer Meinung nach einer solchen Überwachungsmaßnahme zwangsweise unterziehen?

- 6.6.2012: Offener Brief an Herrn Kind von Hannover 96

Besorgt von beunruhigenden Meldungen zur Frage des Umangs mit "Problemfans" in Hannover und der Forderung einiger Innenminister, alle Besucher von Fußballspielen in Zukunft zwangsweise gesichts-scannen zu lassen, haben wir dem Präsidenten von Hannover 96, Herrn Martin Kind, einen Offenen Brief mit Fragen zur (Video-)Überwachung von hannoverschen Fußballfans geschrieben.

- 8. und 9.6.2012: Internationale Aktionstage gegen Videoüberwachung

Planung und weitere Infos zu diesen Aktionstagen gibt es hier.

Titelbild-dok-videoueberwachung-hannover-201206.JPG

- 14.6.2012: Start einer eigenen Wikiseite "Fußball unter Überwachung"

Nach unbefriedigenden Antworten der Polizeidirektin Hannover und vor allem der höchst seltsam anmutenden und enttäuschenden Reaktion des Hannover 96-Präsidenten Martin Kind, haben wir eine eigene Wikiseite zum Thema "Überwachung von Fußballfans" gestartet.

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema findet ihr ab sofort dort.

Niedersachsenstadion.jpg

- 1.8.2012: Start der Videoüberwachung an niederländisch-niedersächsischer Grenze

Die Niederlande starten ihre neues Videoüberwachungssystem an Grenzübergängen nach Deutschland und Belgien.

Hier ein paar genauere Informationen über das System namens "migo boras" und hier eine Übersichtskarte:

Dutch-border-cctv.JPG

Antworten der niederländischen Behörden auf ein paar kritische Nachfragen zu diesem Überwachungssystem und die Bewertung dieser Antworten aus dem Oktober 2012 findet man hier.

- 4.8.2012: Drohneneinsätze und illegales verdecktes Fotografieren von Demonstranten durch die Polizei

Anlässlich von Demonstrationen von extremen Rechten in Bad Nenndorf und Hannover kam es am 4. August 2012 zu mehreren Drohneneinsätzen, zu unzulässigem Fotografieren durch Polizeibeamte aus einem zivilen Fahrzeug heraus und zu einer völlig unverhältnismäßigen Einkesselung und "Ergreifung" von Punkern.

Die Ereignisse und deren Nachspiel sind sehr umfangreich, die Nachfragen zogen sich über mehrere Monate hin und alle Informationen und Ergebnisse wurden auf einer eigenen Wikiseite zusammengefasst.

Bilder

Materialien

Links

Presse (nur mit regionalem Bezug)