Ortsgruppen/Hannover/Drohnen drohen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. August 2012, 22:37 Uhr
Quadrocopter der Polizei Niedersachsen
Allgemeine Informationen
Erstmals im September 2008 erfuhr die allgemeine Öffentlichkeit davon, dass der Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für die Anschaffung einer Drohne gesorgt hat und "plant, noch weitere Drohnen anzuschaffen."
Das Gerät hat 47.000 Euro in der Anschaffung gekostet, es handelt sich um eine Quadrocopter-Drohne des Typs md4-200. Sie kann zur Videobildaufnahme ausgerüstet werden, vermutlich mit einer Pentax Optio A40. Laut technischen Daten kann das Überwachungsgerät eine Flughöhe von bis zu 150 m und eine Reichweite von bis zu 2000 m erreichen.
Die md4-200 soll bei einer Nutzlast von 200g eine Einsatzzeit von 30 Minuten besitzen.
Einsatz der Drohne
Erstmalig, überraschend und ohne vorherige Ankündigung wurde die Quadrocopter-Drohne der niedersächsischen Polizei während der Castor-Proteste vom 6. bis zum 9. November 2010 eingesetzt.
Dieses wurde allerdings erst durch die Veröffentlichung von Zeugenaussagen am 16. November 2010 und aufgrund entsprechender Nachfragen durch Journalisten und Politiker bekannt. Und das alles, nachdem der zuständige Einsatzleiter den Einsatz des Geräts zunächst bestritten worden ist ...
Die Drohne wurde angeblich viermal eingesetzt, mindestens einmal im Ort Laase und mindestens einmal an der Elbe, wo ein Greenpeace-Schiff geankert hatte. Erst hieß es, dass nur "Erprobungsflüge" vorgenommen worden wären, später gab man zu, dass es um "Aufklärung und Dokumentation" ging...
Vom niedersächsischen Landesdatenschutzamt hieß es:
"(...) die Mini-Drohne ist auch für den Echtbetrieb bestimmt. Bis zum diesjährigen Castor-Transport wurden aber nur Testflüge durchgeführt. Nach hiesigen Unterlagen darf der Einsatz u. a. nur unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- direkter Sichtkontakt des Luftfahrzeugführers zur Drohne
- maximale Flughöhe von 100 m
- grundsätzlicher Einsatz nur über dünn besiedelten Gebiet
- kein Überfliegen von Personen oder Menschenmengen (Ausnahme § 30 LuftVG)
Ab einer Flughöhe von 7 m sollen keine personenbezogenen oder -beziehbare Daten mehr erhoben werden können. Also kann es nach polizeilicher Darstellung nur Übersichtsaufnahmen geben. Die bisher bekannten Presseartikel erwecken allerdings einen anderen Eindruck. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente "Vorabkontrolle" und "Verfahrensbeschreibung" wurden nach unserer Intervention im April 2010 erstellt. Die o. a. Angaben sind diesen Dokumenten entnommen. (...)"
An diese Dokumente ist leider kein Herankommen. Gemäß § 8a NDSG haben wir kein Recht auf Ineinsichtnahme der "Verfahrensbeschreibungen der Polizei".
Pressemeldungen
- 15.1.2008, heise.de, Geschäft mit Überwachungs-Flugdrohnen boomt
- 15.2.2008, heise.de, Sächsische Polizei testet fliegendes Auge für die Beweissicherung
- 26.3.2010, taz, Kleiner Spion im Testflug
- 17.11.2010, taz, Volle Drohnung gegen Demonstranten
- 17.11.2010, taz, Rechtslage bei Drohneneinsatz - Videos aus der Luft
- 18.11.2010, taz, Gerangel um Drohnen geht weiter
- 24.11.2010, heise.de, Sachsen kauft fliegendes Auge für die Beweissicherung
- 16.2.2011, telepolis, Mehr Polizeidrohnen im Anflug
- 23.12.2011 heise: Bekanntwerden der beabsichtigten Änderung des deutschen Luftverkehrsgesetzes zum Einsatz großer Drohnen in Deutschland
- 8.8.2012 Neues Deutschland: Drohnenflug mit Nachspiel
Materialien, Links
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema "Ausmaß von staatlicher und privater Videoüberwachung
- Wiki-Seite zu Drohnen