Diskussion:Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches Versammlungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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* Am '''23.8.2010''' [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/20100823_Stellungnahme_zur_JuLis-Kritik_NdsVersG.pdf antworten wir] den Jungen Liberalen Niedersachsen auf ein [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Stellungsnahme_JuLis_NDS-Versammlungsgesetz-30.7.2010.pdf Schreiben], das Sie uns am 30.7.2010 haben zukommen lassen und in der sie unsere Kritik am Entwurf des Nds. Versammlungsgesetzes als in vielen Punkten nicht nachvollziehbar bewerten.
 
* Am '''23.8.2010''' [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/20100823_Stellungnahme_zur_JuLis-Kritik_NdsVersG.pdf antworten wir] den Jungen Liberalen Niedersachsen auf ein [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Stellungsnahme_JuLis_NDS-Versammlungsgesetz-30.7.2010.pdf Schreiben], das Sie uns am 30.7.2010 haben zukommen lassen und in der sie unsere Kritik am Entwurf des Nds. Versammlungsgesetzes als in vielen Punkten nicht nachvollziehbar bewerten.
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Ganz schön wäre es, wenn die genannte einstweilige Anordnung des BVerfG mit Quelle und Link zitiert würde, damit man es selbst nachlesen kann. Sonst muss man auf Verdacht Februar 2009 und BVerfG googlen...
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Hier ist es der Einfachheit halber: (da öffentlich zugänglich)
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html

Version vom 1. Juni 2011, 10:06 Uhr

Wenn diese Seite zur Bearbeitung wieder freigeschaltet ist, ist folgender Text einzufügen:

  • Am 23.8.2010 antworten wir den Jungen Liberalen Niedersachsen auf ein Schreiben, das Sie uns am 30.7.2010 haben zukommen lassen und in der sie unsere Kritik am Entwurf des Nds. Versammlungsgesetzes als in vielen Punkten nicht nachvollziehbar bewerten.

Ganz schön wäre es, wenn die genannte einstweilige Anordnung des BVerfG mit Quelle und Link zitiert würde, damit man es selbst nachlesen kann. Sonst muss man auf Verdacht Februar 2009 und BVerfG googlen... Hier ist es der Einfachheit halber: (da öffentlich zugänglich) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html