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- 12:18, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.866 Bytes N GG Art 54 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzig...
- 12:18, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.516 Bytes N GG Art 53a Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten werden vom B...
- 12:17, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +974 Bytes N GG Art 53 Die Seite wurde neu angelegt: * Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müsse...
- 12:17, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.486 Bytes N GG Art 52 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. *(2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zw...
- 12:16, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.273 Bytes N GG Art 51 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten...
- 12:16, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +815 Bytes N GG Art 50 Die Seite wurde neu angelegt: * Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. {{NichtoffizielleGese...
- 12:15, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +946 Bytes N GG Art 45c Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. ...
- 12:14, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.181 Bytes N GG Art 48 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub. *(2) Niemand darf gehindert werden, das Amt...
- 12:14, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.006 Bytes N GG Art 47 Die Seite wurde neu angelegt: * Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowi...
- 12:13, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.710 Bytes N GG Art 46 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtl...
- 12:12, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +88 Bytes GG Art 45b
- 12:11, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +883 Bytes N GG Art 45b Die Seite wurde neu angelegt: * Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das...
- 12:11, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.111 Bytes N GG Art 45a Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung. *(2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch die R...
- 12:08, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +896 Bytes N GG Art 45 Die Seite wurde neu angelegt: Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß [[GG Art 23|Artike...
- 12:08, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.376 Bytes N GG Art 44 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung...
- 12:08, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +984 Bytes N GG Art 43 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen. *(2) Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregi...
- 12:07, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.324 Bytes N GG Art 42 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichk...
- 12:07, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +964 Bytes N GG Art 41 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat. *(2) Gegen die Entscheidung ...
- 12:06, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.010 Bytes N GG Art 40 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. *(2) Der Präsident übt das Hausrech...
- 12:06, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.395 Bytes N GG Art 39 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die...
- 12:05, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.118 Bytes N GG Art 38 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes,...
- 12:04, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.128 Bytes N GG Art 37 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung de...
- 12:04, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.070 Bytes N GG Art 36 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Perso...
- 12:03, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.921 Bytes N GG Art 35 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. *(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sich...
- 12:03, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.109 Bytes N GG Art 34 Die Seite wurde neu angelegt: * Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grun...
- 12:03, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.612 Bytes N GG Art 33 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. *(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen L...
- 12:02, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.047 Bytes N GG Art 32 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes. *(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes be...
- 12:02, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +709 Bytes N GG Art 31 Die Seite wurde neu angelegt: * Bundesrecht bricht Landesrecht. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 31== * * ==Mögliche Folgen...
- 12:01, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +856 Bytes N GG Art 30 Die Seite wurde neu angelegt: * Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft ode...
- 12:00, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +5.310 Bytes N GG Art 29 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erf...
- 12:00, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +2.032 Bytes N GG Art 28 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetze...
- 11:59, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +751 Bytes N GG Art 27 Die Seite wurde neu angelegt: * Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grund...
- 11:59, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.106 Bytes N GG Art 26 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffsk...
- 11:58, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +865 Bytes N GG Art 25 Die Seite wurde neu angelegt: * Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohn...
- 11:58, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.502 Bytes N GG Art 24 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. *(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse ...
- 11:57, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +3.499 Bytes N GG Art 23 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlic...
- 11:57, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +909 Bytes N GG Art 22 Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bu...
- 11:57, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.353 Bytes N GG Art 21 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. ...
- 11:56, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +962 Bytes N GG Art 20a Die Seite wurde neu angelegt: * Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung d...
- 11:56, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.258 Bytes N GG Art 20 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. * (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abst...
- 11:55, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.267 Bytes N GG Art 18 Die Seite wurde neu angelegt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit ...
- 11:54, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.461 Bytes N GG Art 17a Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr-oder E...
- 11:49, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +854 Bytes N GG Art 17 Die Seite wurde neu angelegt: * Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung ...
- 11:49, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +2.915 Bytes N GG Art 16a Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. * (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem ...
- 11:48, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.207 Bytes N GG Art 16 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betr...
- 11:48, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.008 Bytes N GG Art 15 Die Seite wurde neu angelegt: * Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gem...
- 11:47, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.293 Bytes N GG Art 14 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. * (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugl...
- 11:47, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +3.326 Bytes N GG Art 13 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Wohnung ist unverletzlich. * (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Orga...
- 11:46, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +3.581 Bytes N GG Art 12a Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet wer...
- 11:44, 15. Jun. 2008 Unterschied Versionen +1.129 Bytes N GG Art 12 Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes ge...