Volkszaehlung-Erhebungsstellen-Befragung: Unterschied zwischen den Versionen
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Dafür stellen wir ein weiteres '''Musterschreiben zum Auskunftsersuchen''' zur Verfügung. Auch hier sowohl als [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus-erhebungsstellen-auskunftsersuchen01.pdf PDF-], [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus-erhebungsstellen-auskunftsersuchen01.odt ODT-] und auch als [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus-erhebungsstellen-auskunftsersuchen01.doc DOC-]-Datei. | Dafür stellen wir ein weiteres '''Musterschreiben zum Auskunftsersuchen''' zur Verfügung. Auch hier sowohl als [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus-erhebungsstellen-auskunftsersuchen01.pdf PDF-], [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus-erhebungsstellen-auskunftsersuchen01.odt ODT-] und auch als [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus-erhebungsstellen-auskunftsersuchen01.doc DOC-]-Datei. | ||
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== Und dann? == | == Und dann? == |
Version vom 20. Mai 2011, 22:02 Uhr
von Volkszählungs-Erhebungsstellen.
Was ist eine Erhebungsstelle?
Die Erhebungsstellen sind Einrichtungen in Städten, Kreisen und Gemeinden, die für die konkrete Durchführung der Volkszählung vor Ort zuständig sind. Sie leiten die Befragungen von Haushalten und "Sonderbereichen", werben für die Volkszählung, stellen die Volkszähler ein, schulen sie und senden sie anschließend aus.
In den Erhebungsstellen werden die dort eingehenden Fragebögen auf Vollständigkeit und korrekte Ausfüllung geprüft, bevor die Befragungsergebnisse dann an die Landesstatistikbehörden weitergeleitet werden.
Die Regeln, nach denen die Erhebungsstellen arbeiten, sind in den Ausführungsgesetzen festgelegt worden (mehr oder weniger ausführlich), wobei jedes Bundesland sein eigenes Ausführungsgesetz erlassen durfte/musste.
Nach der letzten Volkszählung 1987 stellte sich heraus, dass insbesondere in kleineren Erhebungsstellen (z.B. in eher ländlichen Gebieten und bei kleineren Verwaltungen) viele Regeln nicht eingehalten worden sind; es gab zum Teil keine echte Abschottung der Erhebungsstelle von den anderen Verwaltungsgebieten, die EDV war ebenfalls nur an das Rechensystem der Kommunalverwaltung angegliedert und damit vernetzt anstatt vollständig autark zu bestehen und oftmals wurden Volkszähler in direkter Nähe zu ihrer eigenen Wohnung eingesetzt.
Um das zu verhindern, gilt es, bei den Behörden kritisch nachzufragen, vielleicht auch mal vor Ort persönlich nachzusehen und sich ein eigenes Bild zu machen ...
Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt übrigens nicht durch die Erhebungsstellen, sondern direkt durch die Landesstatistikämter.
Welche Erhebungsstelle ist für mich zuständig?
Falls du das nicht schon weisst rufst du am einfachsten beim für dich zuständigen Landesstatistikamt in der dortigen Zensus-Abteilung an.
Alle Anschriften und Telefonnummern dieser Abteilungen findest du hier.
Wie schreibe ich den Brief?
Wir haben ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem man sofort loslegen kann:
Absender und Anschrift der für betroffenen Erhebungsstelle eintragen, alle Fragen ankreuzen, die einen interessieren, unterschreiben und ab geht's... (Bei normaler Papierstärke und normalem Briefumschlag reichen 55 ct als Porto gerade so noch aus.)
Dieses Musterschreiben gibt es hier als pdf-Datei zum Ausdrucken, alternativ kannst du aber auch auf diesen Brief als odt-Datei für OpenOffice.org, LibreOffice etc., als tex-Datei für LaTeX oder als doc-Datei für Microsoft Word zurückgreifen und dann selber den Brief verändern oder einzelne Passagen davon herauskopieren.
ACHTUNG
Die ersten Antworten, die uns erreichen, lassen vermuten, dass für unsere 38 Fragen ein zentral erstelltes Antwortschreiben erstellt worden ist. Darauf hin deutet auch die Aussage eines Menschen vom statistischen Bundesamtes, die von der Erarbeitung der Beantwortung der 38 Fragen im Bundesamt sprach.
Das ist völlig unsinnig, denn die Fragen können im Detail nur von den jeweilig angeschriebenen Erhebungsstellen beantwortet werden.
Und es beweist, dass viele Erhebungsstellen vor Ort keine Ahnung von den verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Volkszählung haben!
Um diesen Treiben entgegenzuwirken, steht uns nun eine Internetplattform zur Verfügung, die den Fragenkatalog erweitern lässt und eine individuelle Gestaltung des Anschreibens und der Fragen ermöglicht.
Dieses Projekt wird ständig weiterentwickelt und verbessert. Bitte nutzt diese Möglichkeit!
UPDATE: Auskunftsersuchen
Zusätzlich zu den eben beschriebenen Fragen kann man auch ein Auskunftsersuchen stellen um zu erfahren, ob und welche Daten die Erhebungsstellen über einen selber gespeichert haben und was sie damit anfangen.
Dafür stellen wir ein weiteres Musterschreiben zum Auskunftsersuchen zur Verfügung. Auch hier sowohl als PDF-, ODT- und auch als DOC--Datei.
Auskunftsersuchen
Gemäß http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__34.html sind Unternehmen verpflichtet, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu deiner Person zu übermitteln. http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/ In Sachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt ist die systemform MediaCard GmbH in 96080 Bamberg für die Auswertung der Daten zuständig - und wäre damit verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Evtl. lesen die auch nur die Daten ein - Fragen schadet nicht.
Und dann?
Wir freuen uns, wenn wir die Antworten der Behörden und die Erfahrungen, die du damit machst, sammeln und mit allen anderen teilen können.
Dazu kannst du deine "Ermittlungen" entweder hier im wiki selber (und anonym) eintragen.
Oder du schreibst uns auf der AK-Zensus-Mailingliste, wie es dir so ergangen ist und was man dir mitgeteilt hat.
Schließlich kannst du uns alternativ auch eine Mail an kontakt(at)zensus11.de schreiben (aber bitte nicht böse sein, wenn du dort nicht gleich "bedient" wirst - wir sind dort nur eine Handvoll Menschen, die das alles nebenbei machen...)
Ergänzung
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass Erhebungsstellen nicht zwangsläufig einen eigenen Telefonanschluss und ausschliesslich eigene, it-technisch getrennte E-Mail-Anschriften bestehen müssen. Dass die Erhebungsstellen in Einzelfällen keine eigene Postanschrift und keine eigenen Briefköpfe besitzen bzw. Antwortschreiben einfach unter den Namen der Städte und Landkreise versenden, hält er für ein "Versehen" ...
Wir halten es für bedenklich, wenn keine vollständig explizit getrennten IT-Strukturen bestehen. Wie wollen die Behörden gewährleisten, dass keinerlei sensible Daten von unbedarften Menschen aus Versehen an nicht-abgeschottete offizielle E-Mail-Anschriften der Erhebungsstellen versenden? Und wie erfolgt der Transfer der Daten von abgeschotteten und nicht-abgeschotteten E-Mail-Adressen? Über das Internet? Verschlüsselt oder unverschlüsselt? Diese Fragen scheinen sich den behördlichen Datenschützern nicht zu stellen.