Grundgesetz

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Version vom 19:31, 7. Jun. 2008

Die Geschichte des Grundgesetzes finden Ihr z.B. bei der Wikipedia


Inhaltsverzeichnis

Präambel des Grundgesetzes

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. 
Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet



I.

Die Grundrechte

II.

Der Bund und die Länder

III.

Der Bundestag

IV.

Der Bundesrat

IV a.

Gemeinsamer Ausschuß

V.

Der Bundespräsident

VI.

Die Bundesregierung

VII.

Die Gesetzgebung des Bundes

VIII.

Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

VIIIa.

Gemeinschaftsaufgaben

IX.

Die Rechtsprechung

X.

Das Finanzwesen

X a.

Verteidigungsfall

XI.

Übergangs-und Schlußbestimmungen





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