Volkszaehlung/Was tun

Aus Freiheit statt Angst!
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Was tun? Aktionen, Ideen, Kampagnen


Mögliche Szenarien gewaltfreien aktiven Widerstands

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Jeder sollte sich über den Ablauf und das Verfahren der Volkszählung 2011 ein eigenes Urteil bilden.

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Neben den Überlegungen, ob und wie man sich verweigern möchte sollte eine möglichst umfassende, sachliche aber kritische Aufklärung für alle daran Interessierten im Vordergrund stehen.

Leider sind die Sachlage und besonders die juristischen Grundlagen sehr komplex und nicht einfach zu durchschauen, was aber nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass die Volkszählung 2011 verfassungsverletzend ist.

Wer zu dem persönlichen Schluß kommt, sich der Volkszählung zu widersetzen, dem bieten sich u.a. folgende mögliche Verweigerungs-Szenarien (ohne hier im Detail darauf einzugehen, ob die einzelnen Punkte sinnvoll sind oder nicht!):

  • Totale Auskunftsverweigerung
  • Bewußte Angabe falscher Angaben
  • Einrichten "alternativer Sammelstellen" zur Sammlung unausgefüllter Fragebögen
Und was tun mit den so gesammelten Fragebögen?
  • reihenweise an wäscheleinen in der innenstadt aufhängen
  • in wasser auflösen und daraus neues papier schöpfen
  • briefumschläge daraus fertigen und vertreiben
  • origami betreiben
  • girlanden und papierschlagen daraus herstellen
  • anonymisiert als paket den behörden zurücksenden
  • ...
  • Verteilen von Flugblättern und Postwurfsendungen zur großflächigen Information und Erzeugung von Aufmerksamkeit
  • Aufkleber-Aktion "Achtung Volkszählungs-Verweigerer: Ich lasse mich nicht zählen!"
  • Öffentlichkeits-Kampagne "Ich bin ein Mensch ... und mehr als nur ein Datenhaufen" oder "Politiker fragen - Bürger antworten nicht!"
  • Den 9. Mai 2011 zum Tag des zivilen Ungehorsams erklären!
  • Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde, die bis Mitte Juli 2010 eingereicht werden müsste
  • Bußgeldversicherung: Jeder zahlt einen simpel zu errechnenden Beitrag (Gesamtsumme aller zu erwartenden Bußgelder geteilt durch Anzahl der Teilnehmer) an z.B. einen Treuhändern und aus dieser Kasse werden anfallende Bußgelder bezahlt; nicht benötigtes Geld wird zurück erstattet, wenn mehr Bußgelder kommen, als per Wahrscheinlichkeitsrechnung bestimmt, wird Bußgeld anteilig aus "dem Pott" bezahlt.
  • Unterwanderung der Erhebungsbeauftragten: In der Rolle als Erhebungsbeauftragte zu Befragende vom Boykott überzeugen und/oder ausgefüllte Fragebögen (datenschutzgerecht!) verschwinden lassen.
  • Schilder aufstellen, um Erhebungsbeauftragte abzuweisen: -> http://rapidshare.com/files/417288759/zensus2011_erhebungsfreie_zone.eps
-> dieser link klappt bei mir leider nicht - würde mich aber sehr interessieren!
-> Link funktioniert deshalb nicht, weil sie hier für Links ein Login beim Wiki haben wollen. Download der Datei klappt, wenn mensch den Link-Text kopiert, in die Adresszeile des Browsers einfügt und die Leerzeichen entfernt (MD5-hash der Datei: E89E20D42D2AFA65BD7FFB6C7F20D258).
-> Hier noch ein Link (falls die Rapidshare-Downloads aufgebraucht sind): http://ultrashare.net/hosting/fl/25a40d727f/zensus2011_erhebungsfreie_zone
-> danke für die idee! - ich habe sie unten in drei varianten umgesetzt. (manche mögen sagen, dass das stop-schild nicht das ideale symbol ist: anhalten, um dann weiterzufahren... - deswgen auch die beiden anderen varianten.)
-> Hier noch ein Update, das §14 Abs 3 ZensG berücksichtigt: http://ultrashare.net/hosting/fl/e806aaa0fb/zensus2011_erhebungsfreiezone_v2(MD5-hash: 6933b6cd1999d4d40b7250c35e6a2cb2)
  • Schreibe dein Meldeamt an und frag nach, welche Daten sie im Detail über dich übertragen werden. (Musterschreiben gibt's unten in der Rubrik "Material")
  • Transparenz: Lasse eine Kamera mit Ton mitlaufen, falls die Befrager zu dir kommen, am besten von einem Freund mitgeschnitten. Stelle das Tonfilmchen der Befragungsaktion am besten gleich im live-stream online. Vielleicht hilft dir der örtliche CCC (Computer Chaos Club) oder eine Ortsgruppe der Piratenpartei dabei.
  • Wenn man sich versichern will, daß die Bögen ordnungsgemäß abgegeben werden, kann man den Befragungsbeauftragten auf seinem Weg zur Abgabestelle "begleiten". Ich stelle mir das sehr enervierend vor, wenn 20 Personen, wie ein langer Schatten hinter mir herliefen und mit jeder Befragung werden es mehr. Interessant, wird es dann, wenn all diese Personen eine schriftliche Versicherung der annehmenden Stelle verlangen, daß die durch das Vollzählungsgesetz festgelegten Datensicherheitsrichtlinen auch eingehalten werden. Am besten nimmt das ein jeder in Augenschein. Das sollte die Aktion deratig in die Länge ziehen, daß die Daten schon veraltet sind, bis sie zur Auswertung kommen.


Im Rückblick auf die Widerstandsbewegung aus den 80er Jahren können folgende Erkenntnisse von Bedeutung sein:

  • Vermeide Einzelaktionen! Tu dich mit Freunden und Nachbarn zusammen, lass dich von Boykottinitiativen beraten.
  • Das Angeben falscher Daten, ein unsachlicher, ungerechter oder entwürdigender Umgang mit dem vor der Tür stehenden Volkszähler, das unsachgemäße Behandeln des Fragebogens (Knicken, uneindeutige Markierungen usw.) sind nicht zu empfehlen! (Falsche Daten können erkannt werden, der Volkszähler ist auch nur ein Mensch, der u.U. zwangsrekrutiert worden ist und nicht für die Volkszählung verantwortlich zu machen ist, uneindeutig ausgefüllte Fragebögen dürfen durch die Erhebungsstellen in eindeutige überführt werden)
Wenn ich §15 (3) BStatG richtig lese, steht da doch "Die Antwort ist wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gesetzten Fristen zu erteilen. Die Antwort ist erteilt, wenn die ordnungsgemäß ausgefüllten Erhebungsvordrucke
1. bei Übermittlung in schriftlicher Form der Erhebungsstelle zugegangen sind, ...".
Was passiert denn eigentlich, wenn ich die "wahrheitsgemäß, vollständig" ausgefüllten Erhebungsvordrucke erst mal in den frisch geleerten Aktenvernichter stecke und dann sämtliche Schnipsel fein säuberlich und fristgemäß an die Erhebungsstelle zurück schicke? Weil, es steht ja nur da, wie die "Erhebungsvordrucke" auszufüllen sind und das man sie unbedingt fristgemäß zurückschicken muß, da steht weder, in welcher Form sie zurückzusenden sind, noch ob ich die Fragebögen auch gemeinsam mit denen der anderen Haushaltsanghörigen zurückschicken darf. Und das man das bei einer Nacherhebung nicht noch einmal machen darf, steht da ja auch nicht.
was dann passiert? ich vermute: wenigstens eine anzeige wegen sachbeschädigung. die formulare sind eigentum der behörden. siehe z.b. boykott-rechtssprechungen der 80er. ob so ein verfahren dann allerdings tragisch ausgehen muss, ist eine ganz andere frage. :)
  • "Wir können uns vor Unrecht nur schützen, wenn wir dem Volkszählungsgesetz den Gehorsam verweigern, und dies in großer Zahl und auf 'zivile' Weise. Nicht heimlich wie Bösewichte, die ein schlechtes Gewissen haben müssen, sondern offen - als Bürger, die ihre Rechte wahrnehmen. Wir wollen also die Fragebögen nicht falsch ausfüllen, sondern uns vollständig wehren." [Aus: Volkszählung '83 - Bürgerbefragung oder Zwangserfassung? Hrsg. Humanistische Union, Landesverband Berlin, Elefanten Press 1983]

Altnative Konzepte:

  • Ich werde mich einige Tage vor dem Stichtag ins Ausland abmelden (ich weiss, die erste Meldedaten-Übermittlung war schon im letzten Jahr), einen Nachsendeauftrag an eine andere Adresse einrichten (ggf. zwei oder dreimal verlängern), das Gartentor (einziger Zugang zum Haus) abschliessen und den Briefkasten abbauen. Viel Spass!

Bußgeldversicherung - eine Seite mit einer Idee zum zivilen Ungehorsam gegen die Volkszählung

Eine Idee, die auf der Solidarität beruht, beschrieben auf einer Bußgeldversicherung eigene Wiki-Seite.

Daten zur und Fragen an die Landestatistikbehörden

Auf dieser Seite finden sich alle Anschriften und Telefonnummern der verschiedenen Statistikämter. Auch finden sich dort einige beispielhafte Fragen, mit denen man bei den Behörden vorstellig werden könnte sowie einige vereinzelte bereits gestellte Fragen und Antworten.

Kritische Fragen an das Statistische Bundesamt Wiesbaden

Auf der dazugehörigen Wiki-Seite gibt es eine umfangreiche Sammlung an kritischen Fragen an das Statistische Bundesamt Wiesbaden sowie die dazugehörigen Antworten, sofern vorhanden.

Dieser Katalog entstand auf der mehr oder weniger offenen Zusammenarbeit mit dem Amt in Wiesbaden. Einige der Antworten sind durchaus sehr aufschlussreich...

Boykott: Rechtssprechungen

Boykott: Juristische Ratgeber

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Wer sich mit den wichtigsten Schritten rechtlicher Schritte gegen die Volkszählung auseinandersetzen möchte, dem sei empfohlen:

Siehe auch das praktische Unterkapitel "Klagen - aber wie?"

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Im folgenden eine (unvollständige) Auflistung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die sich mit den Gesetzen zur Volkszählung 2011 und Klagen dagegen beschäftigen. Diese Auflistung dient zur Information und ist definitiv keine Empfehlung.


ACHTUNG: Bitte nur dann den/die jeweilige/n RechtsanwältInnen hier eintragen, wenn sie damit ausdrücklich einverstanden sind!

Bitte helft uns, diese Liste zu ergänzen und zu vervollständigen, damit Sie als Anlaufpunkt für Klageinteressierte dienen kann!

Und wo man sonst auch immer noch einmal nachfragen kann:

Boykott: Flyer zum Boykottgedanken

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Zum Gedanken des Zivilen Ungehorsams gegenüber der Volkszählung 2011 gibt es einen Informations-Flyer.

Aktion: "Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung"

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Mit dieser Aktion möchten wir dazu ermuntern, dass Mieter sich an ihre Vermieter wenden, diese kritisch aufklären und darum bitten, keine persönlichen Angaben über die Mieter und ihr Lebensumfeld weiterzugeben.

Aktion: "Frag die Befrager!" - Befragung der Erhebungsstellen

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Die Aktion "Frag die Befrager!" ermuntert dazu, den vielen einzelnen Erhebungsstellen etwas genauer auf die Finger zu schauen.

Aktion: "Aufsatz statt Diktat!" - Der Zensus-Antwort-Aufsatz-Generator

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Mit Hilfe einer eigens für uns entworfenen Webseite kann sich jeder, der von der Haushaltestichprobe betroffen ist, einen Aufsatz entwerfen lassen, der alle von den Behörden verlangten Informationen enthält, allerdings etwas netter verpackt als in der Form eines langweiligen Fragebogens.

Genaueres gibt es hier bzw. hier.

Aktionstag 8. Mai

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Wir möchten den 8. Mai zum Aktionstag der Volkszählung ausrufen und gemeinsam möglichst viele Menschen darüber aufklären, welche Bedenken wir mit dem "Zensus 2011" haben.

Dafür gibt es eine eigene Aktionsseite, in der wir alles gemeinsam koordinieren möchten.

Sammelklagen

Unter bestimmten Bedingungen können sich Menschen zusammentun, um gemeinsam juristisch gegen den Zensus anzugehen.

An dieser Stelle soll Platz für Menschen und Gruppen sein, um sich für Einzel- oder Sammelklagen zu finden, zusammenzutun und sich gemeinsam zu unterstützen:

Bundesland Stadt/Gebiet Kontakt Stand der Dinge
NDS Hannover + Umgebung kontakt (at) zensus11.de Bisher noch keine feste Klagegemeinschaft, aber daran Interessierte. Treffen auch auf zweiwöchentlichen Sprechstunden möglich.
BAY Bayern über kontakt(at)zensus11.de Derzeit sammeln sich einige Mitstreiter zusammen.
Hessen Frankfurt am Main/Offenbach über frankfurt(at)vorratsdatenspeicherung.de Bisher noch keine Klagegemeinschaft, es werden aber Mitstreiter gesucht.
BaWü Baden-Württemberg über kontakt(at)zensus11.de Bisher noch keine Klagegemeinschaft, es werden aber Mitstreiter für eine etwaige Sammelklage gesucht.
MV Mecklenburg-Vorpommern über kontakt(at)zensus11.de Bisher noch keine Klagegemeinschaft, es werden aber Mitstreiter für eine etwaige Sammelklage gesucht.

Klagen

Eine (sicherlich unvollständige) Übersicht von Klagen und Klageversuchen gegen die Volkszählung 2011

Datum Angerufenes Gericht Klagegegenstand Links Stand der Dinge
2010-06 BVerfG Verfasssungsbeschwerde Jens Ferner Blog-Bericht von Jens Ferner 2010-09: Klage wurde nicht zur Entscheidung angenommen
2010-07 BVerfG Verfassungsbeschwerde, organisiert durch AK Zensus Orgaseiten Klageeinreichung,
Bericht zur Nichtannahme der Klage
2010-09: Klage wurde nicht zur Entscheidung angenommen
2011-05 Verfassungsgerichtshof Berlin Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Berliner Ausführungsgesetzes zum Zensus 2011-06: Rücknahme der Klage aufgrund mangelnder konkreter Betroffenheit
2011-05 (?) OVG Lüneburg Widerspruch gegen Befragung, wg. Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Frage zur Bewertung der Fragebogen-Befragung als Verwaltungsakt Informationen eines Rechts-Blogs dazu 2011-09: Ablehnung: Fragebögen sind kein Verwaltungsakt. (11 ME 261/11)
2011-07 VG Neustadt Widerspruch gegen Befragung, wg. Recht auf informationelle Selbstbestimmung Informationen eines Rechts-Blogs dazu 2011-08: Ablehnung wegen Formfehlern: Noch keine rechtsgültige Verpflichtung vorhanden, falscher Adressat der Klage
2011-08 VG Berlin Widerspruch gegen Befragung Details zur Ablehnung 2011-08: Ablehnung wegen Formfehler: noch kein förmlicher Bescheid der Behörde vorhanden, aber auch anklingende grundsätzliche Bedenken des Gerichts
2011-09 VG Mainz Widerspruch gegen Befragung Blog-Beitrag von Jens Ferner dazu 2011-09: Ablehnung ebenfalls aufgrund fehlender Rechtsgrundlage - förmlicher Bescheid bzw. förmliche Aufforderung zur Befragung steht noch aus.
2011-09 VG Gießen Widerspruch gegen Befragung und Zwangsgeldandrohung 2011-10: Ablehnung aus bekannten Formfehlern (Mangel an förmlicher Zustellung) sowie grundsätzliche Bedenken
2011-? VG Neustadt an der Weinstraße 4 L 980/11.NW 2011-11-22: Ablehnung, Beschluß vom 22.11.2011
2011-? VG Berlin VG 6 L 15.11 2011-11-22: Ablehnung, Beschluß vom 15.11.2011
2011-? VG Berlin VG 6 L 39.11 2011-11-22: Ablehnung, Beschluß vom 2.2.2012
2011-11 VG Stuttgart Eilantrag gegen die
Verpflichtung zur Auskunftserteilung und gegen Zwansgeldandrohung
Blog-Beitrag von Jens Ferner zur Ablehnung 2011-11: Ablehnung, auch wg. Formfehlern: falscher Adressat der Klage, angeblich aber auch unabhängig davon abzulehnen
2011-11 VG Frankfurt Klage gegen die Erhebungsstelle Frankfurt auf Auskunft nach § 18 HessDSG Blog-Beitrag "11 gegen Zensus11" Eingestelltes Verfahren aus Fristgründen.
2011-11 VG Frankfurt Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt auf Auskunft nach § 18 HessDSG Blog-Beitrag "11 gegen Zensus11" Eingestelltes Verfahren aus Fristgründen.
2011-11 VG Wiesbaden Klage gegen das Statistische Bundesamt auf Auskunft nach § 19 BDSG Blog-Beitrag "11 gegen Zensus11" Eingestelltes Verfahren aus Fristgründen.
2011-? VG Gießen 4 L 4634/11.GI 2011-11-22: Ablehnung, Beschluß vom 23.2.2012
2011-? VG Schleswig-Holstein 12 B 44/12 2011-11-22: Ablehnung, Beschluß vom 27.3.2012
2012-? VG Göttingen Klage und Eilantrag gegen Zwangsgeldbescheid zum Zensus (1 B 49/12) Pressemeldung des VG Göttingen über den ablehnenden Bescheid Vom VG ablehnend beschieden. Unklar, ob der/die KlägerIn Berufung einlegt.
2012-02 VG Hannover Klage gegen Heranziehungsbescheid zur Gebäude- und Wohnungszählung mit implizierter Kritik an ZensVorbG, ZensG, Nds. AG ZensG (10 A 2638/12) und Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (10 B 1862/12). Zusätzlich Klage gegen später hinzugekommenen Zwangsgeldbescheid (10 A 3045/12) sowie weiteren Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (10 B 3046/12) Anonymisierter Klagetext und 79seitige anonymisierte Begründung im Kern erfolgreiches Verfahren: (Siehe hier)
2012-02 VG Hannover Klage gegen Heranziehungsbescheid zur Haushalteerhebung sowie Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Vom VG Hannover im April 2012 abgelehnt - Berufung beim OVG Lüneburg eingelegt. Dieses Verfahren dann aufgrund der Beendigung der Zwangsmaßnahmen bei Haushaltebefragten eingestellt.
2012-02 (?) VG Braunschweig Klage gegen Zwangsgeldbescheid zur Haushalteerhebung sowie Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (5 B 199/11) Information eines Rechtsblogs dazu Vom Verwaltungsgericht Braunschweig per Presseerklärung vom 9.5.2012 abgelehnt. Ob Berufung eingelegt wird ist nicht bekannt.

Laut einem Bericht der "Neuen Westfälischen" vom 7.3.2012 sollen beim VG Minden etwa zwei Dutzend Verfahren zur Volkszählung 2011 anhängig sein.

Klagen, aber wie?

Erste Informationen dazu gibt es z.B. hier und in den dort verlinkten Quellen.

Vorgehensweise

Schematisch könnte der Klageweg folgenden Verlauf nehmen:

  1. Begründeten Widerspruch bei dem Amt einlegen, von dem per förmlichen Auskunftsersuchen, Heranziehungsbescheid oder Zwangsgeldverhängung dransaliert wird. Wichtig: Gleichzeitig beim für dich zuständigen Verwaltungsgericht einen "Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)" stellen. Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt, aber bitte beachten: Das Verfahren kostet trotzdem etwas Geld, außerdem sollte man die Begründung sorgfältig durchdenken, weil bei einer Fortführung des Verweigerungsverfahrens der Begründung nicht oder nur schwer weitere zusätzliche Argumentationslinien hinzugefügt werden können. Mit Widerspruch + Verwaltungsgerichtsantrag seid ihr (solange dieses geprüft wird) vor Vollstreckung des Zwangsgeldbescheides geschützt.
  2. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird das Verwaltungsgericht den Antrag ablehnen.
  3. Dann muß man per Anfechtungsklage den Klageweg beim Gericht einschlagen, falls man weiterhin verweigern möchte. Auch hierzu muss man sich noch nicht zwingend einen Rechtsanwalt nehmen, kann sich also selber vertreten. Aber auch hier gilt das eben gesagte: Begründung muß Substanz haben, es fallen Gerichtskosten an. Ob man den Anwalt der Statistikbehörde bezahlen muss, ist dem Schreiber dieser Zeilen derzeit nicht klar. (Bitte Erfahrungen hier einfügen, sobald jemand genaueres weiß.)
  4. Bei Abschmetterung der Klage durch das Verwaltungsgericht (sehr wahrscheinlich): Berufung einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht gehen. Das geht dann nur noch mit stellvertretenden Rechtsanwalt.
  5. Bei Abschmetterung auch dieser Berufungsklage geht es entweder zum Bundesverwaltungsgericht oder zum Bundesverfassungsgericht.

Materialien/Texte

Hier einige Beispiele von tatsächlich eingereichten Klagen, Widersprüchen und Anträgen für das Verwaltungsgericht und anderen anregenden Texten zum Klageweg:

Aus einem Klageverfahren vor dem VG Hannover

Widerspruch/Klage vor dem VG Hannover 10 A 2638/12 - 10 B 1862/12 - 10 A 3045/12 - 10 B 3046/12

Materialien aus dem Verfahren:

Informationen des LSKN, die im Laufe dieses Verfahrens öffentlich geworden sind:

Praktische Hinweise

  • Alle Schreiben an das Verwaltungsgericht in 2facher Ausfertigung einreichen, sonst können Vervielfältigungskosten entstehen. (Beim Vorhadensein eines gegnerischen Anwalts sogar 3fach ausgeführt!)
  • Der "Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung" sollte den Verweis auf § 80 Absatz 5 VwGO enthalten, damit das der vorsortierenden Poststelle des Gerichts gleich klar wird und schnell gehandelt wird.
  • Dem Antrag sollten auch Kopien der Heranziehungsbescheide bzw. Zwangsgeldbescheide der belangenden Statistikbehörde beiliegen.
  • Für den Fall, dass dem/den förmlichen Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt, kann es sein, dass sich die Fristen von den vorgegebenen Zeiten auf ein ganzes Jahr verlängern! Angeblich soll das z.B. in Niedersachsen so sein, ist aber vom Verwaltungsgericht noch unbestätigt.
  • Für Niedersachsen geht das Widerspruchsverfahren nicht, sondern muß neben dem Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gleich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Zitat des Verwaltungsgerichts Hannover: "Voraussetzung für einen zulässigen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wäre deshalb, dass Sie noch zusätzlich Klage erheben gegen den Bescheid des Beklagten."
  • Im Allgemeinen scheint der Streitwert eines Verfahrens auf 5.000 Euro festgelegt zu werden, was (zumindest in Niedersachsen) zu Gerichtskosten von 363 Euro führt.
  • Rein formell gibt es beim Verwaltungsgericht zwei Aktenzeichen: eines für die Klage bzw. den Widerspruch und eines für den Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Gerichtskosten fallen allerdings nur einmal an.
  • Vom Verwaltungsgericht gestellte Fristen laufen immer ab dem Tag des Posteingangs - also wichtig: Briefumschläge mit Poststempel gut aufheben.
  • Ganz wichtig: Auch nach Einlegen von Klage und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wegen des Heranziehungsbescheids kann das befragende Amt (Statistikamt oder Erhebungsstelle) das Zwangsgeldverfahren einleiten und durchsetzen! Das bedeutet: entweder Antrag auf Aussetzung stellen (nicht ganz klar, welche Konsequenzen das haben würde) oder aber eine weitere Klage gegen den Zwangsgeldbescheid einlegen zuzüglich eines weiteren Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit bezug auf § 80 Absatz 5 VwGO und § 80 Absatz 4 VwGO!
  • Die Gerichtskosten für die Klage gegen den Zwangsgeldbescheid betragen aufgerundete 25% des Streitwerts, der in Niedersachsen 300 Euro Zwangsgeld zzgl. Zwangsgeld-Verwaltungsgebühren 108,52 Euro beträgt, was Gerichtskosten in Höhe von 105 Euro ergibt.

Ganz wichtig!

Wichtiger Hinweis:

Wir können für Richtigkeit und Sinnhaltigkeit der Klage- und Rechtstexte keinerlei Gewähr oder Garantie übernehmen! Die Texte sind zum Teil von Laien, man könnte auch sagen: von Menschen wie du und ich geschrieben. Das bitte bei der Weiterverwendung der Texte oder Teile daraus immer bedenken.

Wichtig ist, seinen eigenen, hoffentlich gesunden Menschenverstand zu schärfen und zu benutzen und die eigene Meinung möglichst sachlich und freundlich einzubringen.

Hinfälligkeit von Zwangsgeldbescheiden

Anfang Mai 2012 wurde der erste Fall bekannt, wonach ein mit Zwangsgeld und Zwangsersatzhaft bedrohter Mensch sein Verfahren so lange ausgesessen hat, dass er keine Zwangsgelder, dafür aber immerhin noch die Verwaltungsgebühren zahlen muss. Das Ausfüllen der Fragebögen entfällt, es werden keine weiteren Zwangsgelder mehr verhängt.

Offensichtlich sind zumindest in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg die Befragungen der "Haushalteerhebungen" damit beendet, Zwangsgelder werden hinfällig oder sogar rechtswidrig.

Ein paar interessante Hinweise, entnommen einem taz-Artikel vom 8.5.2012 zu diesem Präzedenzfall:

(...)
Mehrere Hundert Menschen hätten Zwangsgelder bezahlt, wie der LSKN auf Nachfrage mitteilt.Täglich reichen noch mehrere Hundert Betroffene ihre Zensus-Antworten nach. Die Haushaltsbefragung aber ist in Niedersachsen zwischenzeitlich abgeschlossen.
(...)
Jürgen Delitz vom Statistikamt Nord, zuständig für die Abwicklung des Zensus in Hamburg und Schleswig-Holstein, wird da präziser: Es sei „äußerst unwahrscheinlich“, so Delitz, dass jetzt noch Zwangsgeldbescheide rausgehen würden. Da die Erhebung auch in Hamburg und Schleswig-Holstein „praktisch abgeschlossen“ sei, habe es keinen Sinn, Säumige mit Zwangsmitteln noch zur Teilnahme am Zensus zu bewegen.
Mehr noch: „Wenn ein Zwangsgeld seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann, ist seine Verhängung rechtswidrig“, gibt Delitz den Auskunfts- und Zahlungsverweigerern juristische Argumente, das Zwangsgeld nicht mehr zu bezahlen.
(...)